Hamburg, 9. Dezember 2025 (JPD) – Im sogenannten „White-Tiger“-Verfahren hat das Landgericht Hamburg das Hauptverfahren eröffnet. Die Anklage der Staatsanwaltschaft vom 30. September 2025 wurde unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Der Prozess wird vor der Großen Jugendkammer (27. Strafkammer) stattfinden und nach den Vorgaben des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich geführt.

Jugendkammer verhandelt über mehr als 200 mutmaßliche Straftaten

Die Hauptverhandlung soll am 9. Januar 2026 beginnen und sich voraussichtlich bis zum 17. Dezember 2026 erstrecken. Insgesamt sind 82 Verhandlungstage vorgesehen. Da das Verfahren zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, wird kein Akkreditierungsverfahren für Pressevertreter durchgeführt.

Der 21-jährige Angeklagte soll zwischen Januar 2021 und September 2023 über das Internet 204 Straftaten zum Nachteil von mehr als dreißig Kindern und Jugendlichen begangen haben. Die angeklagten Taten betreffen Delikte gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft umfasst die Anklage unter anderem einen vollendeten und fünf versuchte Morde, die dem Beschuldigten als mittelbarem Täter zugerechnet werden sollen. Der Fall zählt zu den umfangreichsten jugendstrafrechtlichen Komplexverfahren der vergangenen Jahre in Hamburg.

Darüber hinaus soll der Angeklagte am Tag seiner Festnahme am 17. Juni 2025 mehrere Waffen ohne Genehmigung besessen haben. Sichergestellt wurden ein Schlagring, zwei Messer und ein Totschläger. Die an diesem Tag beschlagnahmten Datenträger werden in einem gesonderten Verfahren weiter ausgewertet. Die Ermittlungsbehörden prüfen, ob sich darauf weiteres belastendes Material befindet.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner