Dessau-Roßlau, 18. Dezember 2025 (JPD) – Das Landgericht Dessau-Roßlau hat im Schwurgerichtsverfahren gegen eine 30-jährige Frau aus Wittenberg wegen Totschlags an ihren neugeborenen Zwillingen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren verhängt. Das Gericht ordnete zugleich die Fortdauer der Untersuchungshaft an. Die Hauptverhandlung hatte im August 2025 begonnen.

Totschlag an neugeborenen Zwillingen: Landgericht verhängt neun Jahre Haft

Nach Auffassung der 2. Großen Strafkammer der Dessauer Strafjustiz hat die Angeklagte im November des vergangenen Jahres in der 40. Schwangerschaftswoche ihre Zwillingsmädchen in ihrer Wohnung zur Welt gebracht und in Müllsäcken in die Badewanne gelegt. Die Frau, Mutter von drei weiteren Kindern, hatte die Schwangerschaft gegenüber ihrem Umfeld verheimlicht und auf Nachfragen geleugnet.

Die rechtsmedizinischen Untersuchungen ergaben, dass beide Säuglinge voll ausgebildet waren, selbständig geatmet haben und nach etwa 15 bis maximal 45 Minuten erstickt sind. Die Leichname wurden am folgenden Tag von der Mutter der Angeklagten entdeckt, die Bekleidung für einen Krankenhausaufenthalt aus der Wohnung holen wollte. Der von der Verteidigung vorgebrachte Einwand, eine andere Person könne als Täter in Betracht kommen, wurde vom Gericht unter Berücksichtigung aller Indizien zurückgewiesen.

Die Kammer verhängte ein milderes Strafmaß als von Staatsanwaltschaft und Vater der Zwillinge gefordert, die jeweils 11 Jahre Haft beantragt hatten. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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