
Das Landgericht Berlin II hat der ehemaligen rbb-Intendantin Ruhegeld für Januar 2023 zugesprochen, sie jedoch zugleich zur Rückzahlung von rund 24.000 € wegen Pflichtverstößen verpflichtet. Weitere mögliche Rückforderungen in Millionenhöhe wurden dem Grunde nach bejaht, die genaue Höhe soll später entschieden werden.
Das Landgericht Berlin II hat in einem Urteil vom heutigen Tage der Klage der ehemaligen Intendantin des rbb auf Ruhegeld für Januar 2023 in Höhe von rund 18.300 € stattgegeben. Während der Urteilsverkündung ließ das Gericht offen, ob ein Anspruch auch für die Zeit danach besteht. Hierüber war nicht zu entscheiden, da die Klägerin mit ihrer Klage nur die Zahlung für Januar 2023 beantragt hatte.
Im Rahmen der vom rbb im selben Verfahren erhobenen Widerklage wurde der Antrag auf Feststellung, dass der Klägerin keine nachvertraglichen Ruhegeldansprüche zustehen, als unzulässig abgewiesen.
Die Klägerin wurde jedoch zu Zahlungen an den rbb in Höhe von rund 24.000 € wegen Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Dienstwagen und Reisekosten verurteilt. Wegen zwei weiterer Pflichtverletzungen (variable Vergütungen und ARD-Zulage) hat das Gericht ein sogenanntes Grundurteil erlassen und den Anspruch dem Grunde nach bejaht. Die Höhe des Anspruchs bleibt einer späteren Entscheidung vorbehalten. Die Beklagte hat insoweit die Forderungen mit rund 1.700.000 € und 88.000 € beziffert.
Im Übrigen wurde die Widerklage abgewiesen.
Bezüglich eines weiteren Sachverhalts zum Digitalen Medienhaus, in dem die Widerklage erst kurz vor dem Termin erhoben wurde, wurde die Klage abgetrennt und wird in einem getrennten Verfahren behandelt werden.
Für die weiteren Einzelheiten müssen die schriftlichen Urteilsgründe abgewartet werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Berufung beim Kammergericht innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe eingelegt werden.
Grundurteil:
Ein Grundurteil (§ 304 ZPO) ist ein Zwischenurteil, in dem über den Grund des geltend gemachten Anspruchs entschieden wird. Bei einer Zahlungsklage wird etwa darüber entschieden, ob überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht. Über die Höhe des Anspruchs wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Landgericht Berlin II: Urteil vom 16. Juli 2025, Aktenzeichen 105 O 6/23