
Berlin, 18. März 2026 (JPD) Das Landgericht Berlin II hat der Correctiv gGmbH mehrere Äußerungen im Zusammenhang mit dem sogenannten Potsdamer Treffen vom 25. November 2023 untersagt. Das Gericht gab damit einer Unterlassungsklage der AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy statt. Betroffen sind auch fünf für Correctiv tätige Personen sowie eine weitere beteiligte Person. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen bislang nicht vor.
Untersagt wurde unter anderem die Behauptung, es habe einen „Masterplan“ zur Ausweisung deutscher Staatsbürger gegeben, der auf eine Umgehung von Grundgesetzartikeln abziele. Ebenso verboten ist die Verbreitung von Aussagen, wonach im Rahmen eines Vortrags eine „Ausbürgerungsidee“ thematisiert worden sei oder die Klägerin vorgeschlagen habe, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft diese zu entziehen. Die Verbote gelten jeweils bezogen auf die Klägerin und die konkret beanstandeten Veröffentlichungen.
Unterlassungsklage wegen Berichterstattung über Potsdamer Treffen
Hintergrund sind zwei Beiträge auf der Internetseite von Correctiv aus den Jahren 2024 und 2025. Der erste Bericht vom Januar 2024 unter dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“ hatte ein breites Medienecho ausgelöst und enthielt bereits zwei der nun untersagten Aussagen. Ein weiterer Artikel vom September 2025 griff unter anderem auf eine schriftliche Aussage eines Teilnehmers des Treffens zurück und enthielt die dritte untersagte Passage.
An dem Treffen im November 2023 in Potsdam nahmen neben der Klägerin auch weitere Personen teil. Dort stellte unter anderem der österreichische Aktivist Martin Sellner seine Vorstellungen zum Umgang mit Ausländern und Menschen mit Migrationshintergrund vor.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin II vom 17. März 2026 (Az. 27 O 379/25) können die Beklagten Berufung einlegen.




