Berlin, 19. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht Berlin I hat einen 66-jährigen Segler aus Berlin wegen Mordes an seinem Kompagnon zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Nach 24 Verhandlungstagen sah die 22. Große Strafkammer als erwiesen an, dass der Mann seinen langjährigen Segelpartner am 1. August 2024 im Kattegat vor der schwedischen Küste gezielt ertränkte. Zudem wurde der Angeklagte wegen vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gesprochen. In einem weiteren Anklagepunkt wegen einer vorangegangenen Körperverletzung erfolgte hingegen ein Freispruch.

Nach den Feststellungen der Kammer befanden sich der Angeklagte und das spätere Opfer, ein 71-jähriger Berliner Rechtsanwalt, nach einer Regatta in Norwegen mit dem Trimaran „Jolly Rose“ auf dem Rückweg nach Deutschland. Aus bislang nicht vollständig geklärter Ursache gerieten die beiden Männer auf See in Streit. In einer ersten Phase der Auseinandersetzung kam es zu einem Gerangel, bei dem der Angeklagte den Geschädigten mutmaßlich mit einem Metallbügel verletzte. Da nicht sicher ausgeschlossen werden konnte, dass dies in Notwehr geschah, sprach das Gericht den Angeklagten insoweit frei.

Gericht sieht gezieltes Ertränken und Mordmerkmal der Heimtücke

Eindeutig geklärt sei jedoch der weitere Ablauf, so der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Gestützt auf elektronische Aufzeichnungen, Videoaufnahmen der schwedischen Küstenwache sowie Aussagen der Besatzung eines benachbarten Segelbootes habe das Gericht festgestellt, dass sich das Opfer fast eine Stunde im Wasser aufhielt. Als sich ein weiteres Boot näherte, half der Angeklagte dem Mann zunächst wieder an Bord. Dort nahm er ihn in den Würgegriff, was die Kammer als vorsätzliche Körperverletzung wertete.

Anschließend gelangte der Geschädigte erneut ins Wasser und trieb in Richtung des anderen Segelbootes. Der Angeklagte sprang hinterher, packte den arg- und wehrlosen Mann von hinten und drückte ihn zwei Mal jeweils mehrere Sekunden unter Wasser, bis dieser ertrank. Die Kammer sah darin ein bewusstes und zielgerichtetes Vorgehen und bejahte das Mordmerkmal der Heimtücke.

Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung erklärt, er habe seinen Segelfreund retten wollen. Dem folgte das Gericht nicht. Nach Überzeugung der Kammer belegten Zeugenaussagen, Videoaufnahmen der schwedischen Seenotrettung sowie die Einschätzungen von Sachverständigen, dass es sich nicht um einen Rettungsversuch, sondern um ein absichtliches Ertränken gehandelt habe. Das Tatmotiv konnte zwar nicht aufgeklärt werden, an der Täterschaft bestünden jedoch keine Zweifel.

Der Verurteilte bleibt in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit der Revision angefochten werden.

Aktenzeichen: 5 22 Ks 3/25

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