Berlin, 8. Januar 2026 (JPD) – Das Landgericht Berlin I hat in einem umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung drei Angeklagte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Die 26. Große Strafkammer, zuständig für Wirtschaftsstrafsachen, sah es als erwiesen an, dass die Männer in ein über Jahre betriebenes Umsatzsteuerbetrugssystem im Metallhandel eingebunden waren. Der festgestellte Steuerschaden beläuft sich nach den Urteilsfeststellungen auf insgesamt deutlich über 70 Millionen Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Kammer verhängte gegen den 68-jährigen Angeklagten L. eine Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sieben Monaten, gegen den 49-jährigen Angeklagten K. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren sowie gegen den 53-jährigen Angeklagten O. eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten. Jeweils fünf Monate der Strafen gelten aufgrund der überlangen Dauer des Verfahrens als vollstreckt. Verurteilt wurden die Angeklagten wegen Steuerhinterziehung, teilweise in mehreren Fällen.

Umsatzsteuerbetrug mit Kupferkathoden in Millionenhöhe

Nach den Feststellungen des Gerichts waren die Angeklagten in den Jahren 2011 bis 2014 an einem bandenmäßig organisierten Umsatzsteuerbetrug im Handel mit Kupferkathoden beteiligt. Die Ware gelangte demnach aus dem Ausland, insbesondere aus Serbien oder über ein Zolllager im Hafen von Rotterdam, nach Deutschland. In Berlin wurde sie über ein Netz von Unternehmen ohne realen Geschäftsbetrieb weiterveräußert, wobei die zahlreichen An- und Verkäufe lediglich zum Schein erfolgten.

Ziel dieses Konstrukts war es nach Auffassung der Kammer, durch fingierte Rechnungen und Gutschriften Umsatzsteuer auszuweisen, ohne diese tatsächlich an die Finanzbehörden abzuführen. Die so erlangten Beträge wurden vielmehr an im Ausland ansässige Hintermänner weitergeleitet, unter anderem durch Bargeldübergaben in Berliner Hotels. Der Vorsitzende Richter sprach in der Urteilsbegründung von einer besonders professionell organisierten Struktur.

Unrechtmäßiger Vorsteuerabzug und erheblicher Steuerschaden

Die Angeklagten L. und O. betrieben Unternehmen in Berlin und Potsdam, die Kupferkathoden aus diesem System zu unter dem Marktpreis liegenden Konditionen erwarben. Der Angeklagte K. war als Prokurist für eines dieser Unternehmen tätig. Nach Überzeugung des Gerichts wussten alle drei Angeklagten von der Einbindung der Lieferketten in das Umsatzsteuerhinterziehungssystem und nutzten dieses gezielt aus.

In ihren Steuererklärungen machten sie unrechtmäßig Vorsteuerbeträge in Millionenhöhe geltend. Dadurch verursachten die Angeklagten L. und K. einen Steuerschaden von rund 51 Millionen Euro, während dem Angeklagten O. ein Schaden von etwa 23 Millionen Euro zugerechnet wurde. Das Urteil kann mit der Revision angefochten werden.
Az.: 526 KLs 3/22

Cookie Consent mit Real Cookie Banner