
Berlin, 5. Januar 2026 (JPD)
Das Landgericht Berlin I hat einen Mann wegen Mordes an seiner getrenntlebenden Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die 40. Große Strafkammer stellte fest, dass der Angeklagte seine Frau am 17. April 2025 in ihrer Wohnung im Berliner Stadtteil Britz nach einem Streit mit einem Küchenmesser tödlich verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schwurgericht sieht Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe erfüllt
Nach den Feststellungen der Kammer stach der Angeklagte fünfmal auf die Geschädigte ein. Jeder einzelne Stich sei potenziell lebensgefährlich gewesen. Die Frau flüchtete noch ins Treppenhaus, wo sie zusammenbrach und an den Folgen des Blutverlusts starb. Die gemeinsamen Kinder versuchten vergeblich, ihre Mutter wiederzubeleben.
Zur Motivlage führte das Gericht aus, der Angeklagte habe aus Wut gehandelt, weil die Geschädigte seinen Erwartungen nicht entsprochen habe. Er sei von der Vorstellung geleitet gewesen, als Mann berechtigt zu sein, seine Ehefrau zu bestrafen und ihr im äußersten Fall das Leben zu nehmen. Diese Haltung begründe das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe.
Gewaltgeprägte Ehe und Eskalation nach Trennung
Die Ehe des Paares war nach den Feststellungen des Gerichts über Jahre von Konflikten, Eifersucht und Gewalt geprägt. Insbesondere nach der Übersiedlung der Familie nach Deutschland habe der Angeklagte seine Ehefrau kontrolliert, eingeschränkt und ihr eigenständige Aktivitäten untersagt. Ende 2024 ließ er sich nach islamischem Recht von ihr scheiden und ging eine weitere Ehe ein, die jedoch nach wenigen Monaten scheiterte.
In der Folge versuchte der Angeklagte, zu seiner ersten Ehefrau zurückzukehren. Als diese seinen Vorstellungen nicht entsprach, setzte er zuvor geäußerte Drohungen um. Die Kammer gelangte trotz Schweigens des Angeklagten zu ihrer Überzeugung auf Grundlage einer Gesamtwürdigung der Tat, der Persönlichkeit des Angeklagten, von Zeugenaussagen, ausgewerteten digitalen Nachrichten sowie des Nachtatverhaltens. Eine relevante psychische Erkrankung schloss das Gericht aus.
Das Urteil kann mit der Revision angefochten werden.