
München, 19. Februar 2026 (JPD) – Die bayerische Sozialgerichtsbarkeit verzeichnet für das Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg der Klageeingänge. Wie das Bayerisches Landessozialgericht mitteilte, nahmen die Eingänge an den Sozialgerichten im Freistaat insgesamt um 6,8 Prozent zu. Präsidentin Dr. Edith Mente bezeichnete die Sozialgerichtsbarkeit als „Seismograph des Sozialstaats“, an dem sich gesetzliche Änderungen und gesellschaftliche Entwicklungen zeitnah ablesen ließen.
Besonders stark betroffen waren die Rechtsgebiete Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sowie Bürgergeld und Grundsicherung für Arbeitsuchende. In beiden Bereichen stiegen die Eingänge im Vergleich zum Vorjahr um jeweils rund ein Drittel. Auch in der Pflegeversicherung und im Recht der Menschen mit Behinderung wurden mehr Verfahren registriert.
Bundessozialgericht-Urteil führt zu Klagewelle in der Krankenversicherung
Zusätzliche Belastungen zeichnen sich im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundessozialgericht vom 2. April 2025. Nach Angaben des Landessozialgerichts hat diese Entscheidung eine Vielzahl von Klagen ausgelöst. In den aktuellen Statistiken sei diese Entwicklung jedoch noch nicht vollständig erkennbar, da es sich überwiegend um Sammelklagen handele, die noch nicht abgetrennt worden seien.
Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage sowie angekündigter Gesetzesänderungen im Bereich der Renten- und Pflegeversicherung sowie im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch wird mit einer anhaltend hohen Belastung gerechnet. Die Sozialgerichte hätten es regelmäßig mit tatsächlich und rechtlich komplexen Sachverhalten zu tun, die eine sorgfältige Prüfung erforderten.
Das Landessozialgericht weist darauf hin, dass eine ausreichende personelle Ausstattung erforderlich sei, um die Verfahren weiterhin zügig bearbeiten und abschließen zu können. Angesichts steigender Klagezahlen gewinnt die Organisation und Ausstattung der Sozialgerichtsbarkeit damit zunehmend an Bedeutung.





