Landesarbeitsgericht bestätigt fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung

Berlin, 29. Januar 2026 (JPD) – Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines weiblichen Gemeindemitglieds für wirksam erklärt. Damit bestätigte es das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin. Der Rabbiner hatte gegen die Kündigung Berufung eingelegt, die vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Die Entscheidung stützt sich auf die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts, bei der das belästigte Gemeindemitglied als Zeugin vernommen wurde. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts begründet die sexuelle Belästigung unter Ausnutzung des Vertrauens, das dem Rabbiner in seiner Position entgegengebracht wird, eine Pflichtverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt – auch ohne vorherige Abmahnung. Dabei seien die beiderseitigen Interessen abgewogen worden.

Widerklage der Gemeinde ebenfalls abgewiesen

Zudem hatte die beklagte Gemeinde gegen die Abweisung einer auf Zahlung gerichteten Widerklage Berufung eingelegt. Auch diese Berufung hatte keinen Erfolg. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde vom Landesarbeitsgericht nicht zugelassen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass sexuelle Belästigung durch Personen in Vertrauenspositionen, wie etwa Geistliche, arbeitsrechtlich als besonders schwerwiegende Pflichtverletzung eingestuft wird, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigt.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner