
Berlin, 7. Januar 2026 (JPD) – Vor dem Kammergericht beginnt in der kommenden Woche ein Staatsschutzverfahren gegen einen mutmaßlichen Anhänger der Terrororganisation Hizb Allah. Der Strafsenat 2A verhandelt ab dem 13. Januar 2026 über die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gegen einen heute 30-jährigen Berliner. Ihm wird vorgeworfen, sich zwischen Dezember 2023 und April 2025 als Mitglied der militant-islamistischen Vereinigung betätigt zu haben.
Nach der Anklage soll der Beschuldigte Ende 2023 aus Deutschland in den Libanon gereist sein, um sich dort der Hizb Allah anzuschließen. Die Organisation gilt als Terrororganisation und verfolgt nach Darstellung der Strafverfolgungsbehörden unter anderem die Bekämpfung Israels sowie die Zurückdrängung westlicher Einflüsse im Libanon. Der Angeklagte soll diese Ziele aktiv unterstützt haben.
Teilnahme an Kampfhandlungen und Propaganda aus Deutschland
Den Ermittlungen zufolge erhielt der Angeklagte im Libanon eine Ausbildung an Kriegswaffen sowie eine ideologische Schulung. Anschließend soll er als Angehöriger einer Kampfeinheit an bewaffneten Auseinandersetzungen im Grenzgebiet zu Syrien und Israel beteiligt gewesen sein. Ihm wird zudem vorgeworfen, an einem Raketenabschuss auf ein nicht näher bekanntes Ziel in Israel oder Syrien mitgewirkt zu haben.
Nach seiner Rückkehr nach Deutschland soll der Angeklagte den Kontakt zur Organisation aufrechterhalten haben. Ab Oktober 2024 habe er von Berlin aus in sozialen Netzwerken Inhalte mit Symbolen der Hizb Allah verbreitet und für deren Ziele geworben. Zudem soll er im Februar 2025 per Videotelefonie Mitglieder seiner früheren Kampfeinheit zu einer bewaffneten Aktion motiviert haben.
Untersuchungshaft und Verfahrensstand
Der Beschuldigte wurde am 15. April 2025 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Das Kammergericht ließ die Anklage mit Beschluss vom 21. Oktober 2025 zur Hauptverhandlung zu. Der Prozess beginnt am 13. Januar 2026 um 9.30 Uhr im Sitzungssaal 145a des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg.
Für das Verfahren sind bislang 13 Verhandlungstage angesetzt. Der Staatsschutzsenat wird mit fünf Richtern einschließlich der Vorsitzenden verhandeln. Ein Urteil wird erst nach Abschluss der Beweisaufnahme erwartet.