Geldauflagen aus Strafverfahren: 5,52 Millionen Euro für gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen

Hannover, 9. April 2026 (JPD) Die Justizbehörden in Niedersachsen haben im Jahr 2025 rund 5,52 Millionen Euro aus Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen zugewiesen. Die Mittel stammen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren, in denen Beschuldigten oder rechtskräftig Verurteilten entsprechende Zahlungen auferlegt wurden. Die Zuweisungen erfolgen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte im Rahmen strafprozessualer Entscheidungen.

Den größten Anteil erhielten Einrichtungen des allgemeinen Sozialwesens mit etwa 1,45 Millionen Euro. Weitere Mittel flossen unter anderem an die Jugendhilfe mit rund 882.000 Euro sowie an Hilfsangebote für Gesundheitsgeschädigte und Menschen mit Behinderungen in Höhe von etwa 803.000 Euro. Auch die Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie Maßnahmen der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit wurden mit jeweils mehreren hunderttausend Euro berücksichtigt.

Geldauflagen aus Strafverfahren als Finanzierungsquelle

Einzelne Einrichtungen profitierten in besonderem Umfang von den Zuweisungen. Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen erhielt rund 305.000 Euro, das Kinderhospiz Löwenherz e.V. in Syke etwa 257.000 Euro. Eine detaillierte Übersicht der Mittelverteilung veröffentlicht das Justizministerium jährlich, einschließlich der anordnenden Stellen und konkreten Beträge.

Rechtlich beruhen die Zuweisungen auf der Möglichkeit, Verfahren gegen Auflagen einzustellen oder Bewährungsentscheidungen mit Zahlungsauflagen zu verbinden. Geldstrafen selbst sind hiervon ausgenommen und fließen ausschließlich in die Landeskasse. Die tatsächliche Zahlung ist nicht garantiert; bei Ausbleiben können Verfahren fortgeführt oder Bewährungsentscheidungen widerrufen werden.

Gemeinnützige Organisationen können ihr Interesse an solchen Zuweisungen durch Aufnahme in ein landesweites Verzeichnis bekunden. Dieses dient Gerichten und Staatsanwaltschaften als Orientierung, ist jedoch keine Voraussetzung für die Berücksichtigung bei der Vergabe von Geldauflagen.

Markiert:
Cookie Consent mit Real Cookie Banner