Wiesbaden, 19. Dezember 2025 (JPD) – Die hessische Justiz wird zum Jahreswechsel flächendeckend mit der elektronischen Akte arbeiten. Nach Angaben des Justizministeriums werden ab dem 1. Januar 2026 alle 83 hessischen Gerichte und Staatsanwaltschaften, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die E-Akte einsetzen. Damit erfüllt Hessen fristgerecht die Vorgaben des bundesrechtlichen eJustice-Gesetzes zur digitalen Verfahrensführung.

Digitale Verfahrensführung wird Regelfall in Hessen

Mit der Einführung der E-Akte können Zivil-, Straf- und Ermittlungsverfahren künftig vollständig digital und ohne Medienbrüche bearbeitet werden. Die Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten erfolgt dabei ebenfalls elektronisch. Übergangsweise können in einzelnen Bereichen, in denen Unterlagen weiterhin in Papierform eingehen, noch Papierakten angelegt werden; der Regelfall soll jedoch die digitale Aktenführung sein.

Nach Darstellung des Ministeriums sollen durch die E-Akte Arbeitsabläufe innerhalb der Justiz beschleunigt und transparenter gestaltet werden. Informationen stehen den Gerichten und Staatsanwaltschaften schneller zur Verfügung, was auch Auskunftsersuchen erleichtert. In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren soll zudem die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaften und hessischen Polizeibehörden effizienter werden.

Elektronische Kommunikation auch für Bürgerinnen und Bürger

Für Privatpersonen eröffnet die Einführung der E-Akte zusätzliche digitale Kommunikationswege mit der Justiz, ohne dass eine Nutzungspflicht besteht. Neben dem elektronischen Bürger- und Organisationspostfach steht mit dem sogenannten MeinJustizpostfach eine kostenfreie Webanwendung zur Verfügung, die eine rechtssichere elektronische Kommunikation ermöglicht. Darüber hinaus können weitere digitale Angebote genutzt werden, etwa Onlineportale zur Einreichung bestimmter Klagen.

Die vollständige Digitalisierung der Akten schafft nach Angaben des Justizministeriums zugleich die Grundlage für weitere Modernisierungsschritte. Bereits im Einsatz ist am Landgericht Darmstadt eine KI-gestützte Anonymisierungssoftware, mit der gerichtliche Entscheidungen datenschutzkonform aufbereitet werden. Weitere hessische Gerichte sollen folgen, um Entscheidungen häufiger veröffentlichen zu können und damit Transparenz und Rechtsklarheit zu fördern.

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