
München, 17. Dezember 2025 (JPD) – Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat den Abschlussbericht der unabhängigen, interdisziplinären Kommission zur Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen (bgH) sowie zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug entgegengenommen. Minister Georg Eisenreich kündigte an, wesentliche Empfehlungen der Kommission umzusetzen und die psychiatrische Versorgung in den bayerischen Justizvollzugsanstalten weiter auszubauen.
Richtervorbehalt und neue Schutzmaßnahmen im besonders gesicherten Haftraum
Die bgH-Kommission wurde im Januar 2025 eingesetzt, um Empfehlungen für die Unterbringung von Gefangenen in besonders gesicherten Hafträumen zu erarbeiten. Ziel war die rechtliche Absicherung und die Verbesserung der tatsächlichen Bedingungen, insbesondere im Hinblick auf die Wahrung der Menschenwürde und die Sicherheit der Bediensteten.
Bereits umgesetzte Maßnahmen umfassen unter anderem die Einrichtung eines zentralen Referats im Ministerium zur Aufsicht über die besonders grundrechtssensiblen Bereiche, unangekündigte Besuche in allen Justizvollzugsanstalten, sowie die Weiterentwicklung der Software „IT-Vollzug“ zur statistischen Erfassung von Einzelhaftanordnungen und Beschwerden. Zudem wurden neue Standards für Ausstattung, Berichtspflichten und Monitoring der bgH-Unterbringungen eingeführt.
Zukünftig soll ein Richtervorbehalt für Unterbringungen über 72 Stunden eingeführt werden, um die Maßnahmen zusätzlich zu kontrollieren. Außerdem sind „besondere Schutzräume“ als milderes Mittel der Unterbringung sowie Pilotprojekte für Suizidpräventionsräume geplant. Verwaltungsvorschriften sollen überarbeitet und Empfehlungen für bauliche Standards angepasst werden.
Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug
Parallel zur Reform der bgH-Unterbringung verfolgt das Staatsministerium ein 5-Säulen-Konzept zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung. Dazu gehören die Ausweitung der Kapazitäten auf rund 100 Plätze, die Errichtung einer dritten psychiatrischen Abteilung in der JVA München sowie die Nachbesetzung und Schaffung zusätzlicher Facharztstellen in Straubing und Würzburg.
Die Telemedizin wird ausgebaut, die Telepsychotherapie wird ab Januar 2026 landesweit in allen Justizvollzugsanstalten verfügbar sein. Kooperationen mit psychiatrischen Kliniken werden intensiviert, und Ärzte werden stärker in die ministerielle Fachaufsicht eingebunden. Weitere Maßnahmen betreffen die Pilotierung von Belastungs- und Suizidrisikolisten, die Fortbildung der Bediensteten und die Verbesserung der Datenschutzvorgaben für die Zusammenarbeit medizinischer Fachkräfte.
Minister Eisenreich betonte, dass trotz der Verbesserungen Grenzen der psychiatrischen Versorgung bestehen. Demographische Entwicklungen, Fachkräftemangel und wirtschaftliche Rahmenbedingungen schränken die Möglichkeiten ein, aus Justizvollzugsanstalten psychiatrische Kliniken zu machen. Dennoch sollen die Empfehlungen der Kommission im Rahmen der Realisierbarkeit konsequent umgesetzt werden.
Fazit und Ausblick
Der Abschlussbericht der Kommission liefert konkrete Vorschläge für die rechtliche Absicherung und humane Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie für die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung. Minister Eisenreich kündigte an, die Empfehlungen sorgfältig auszuwerten und gesetzliche Initiativen vorzubereiten, um den Justizvollzug in Bayern zu modernisieren und die Menschenwürde der Gefangenen zu schützen.