Leitende Oberstaatsanwältin Dr. Wieck-Noodt:

    „Die Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt haben im vergangenen Jahr
    233.384 Verfahren bearbeitet. Das sind zwar 2,3 % weniger als im Vorjahr (2020:
    238.964 Verfahren); der Verfahrensrückgang betrifft jedoch ausschließlich die
    Verfahren gegen unbekannte Täter (UJs-Verfahren), deren Anzahl im
    Vergleichszeitraum um 9,5 % abgenommen hat (2020: 104.936; 2021: 94.972).
    Bei den Verfahren gegen bekannte, also von der Polizei ermittelte Tatverdächtige
    (Js-Verfahren), ist dagegen ein Anstieg um 3,3 % zu verzeichnen (2020: 134.028;
    2021:138.412).
    Gleiches gilt für die Anzahl der beschuldigten Personen. Wurden im Jahr 2020 noch
    gegen 163.564 Personen Strafanzeigen erstattet, waren es im letzten Jahr 167.583
    Personen (+ 2,5 %).
    Damit betrug die Quote benannter oder ermittelter Tatverdächtiger 59,3 % (2020: 56,1 %).

    Sehr erfreulich ist die kurze Dauer, in der die Ermittlungsverfahren (Js-Verfahren) von den
    Staatsanwaltschaften des Landes zum Abschluss gebracht wurden. Knapp ⅔ aller 2021
    anhängigen Verfahren wurden innerhalb eines Monats erledigt (65,8 %; 2020: 59,9 %).
    Innerhalb der ersten drei Monate nach Eingang konnten mehr als 86 % aller Verfahren einer
    Erledigung zugeführt werden (2020: 80,0 %); nach einem halben Jahr waren weniger als 6 %
    der Verfahren bei den Staatsanwaltschaften anhängig.

    Im Durchschnitt wurden die Verfahren bei den Staatsanwaltschaften des Landes in 1,5
    Monaten erledigt. Die Erledigungszeit hat sich damit gegenüber dem Vorjahr erheblich
    verkürzt (2020: 2,1 Monate).

    Bei der Behörde der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg ist gegenüber dem Vorjahr ein
    deutlicher Verfahrensanstieg zu verzeichnen gewesen. So hat die Anzahl der Revisionen um
    mehr als 10 % zugenommen (2020: 223 Verfahren; 2021: 246 Verfahren), die Anzahl der
    Rechtsbeschwerden und Zulassungsrechtsbeschwerden sogar um 16,7 % (2020: 209
    Verfahren; 2021: 244 Verfahren).
    Erhöht hat sich auch die Anzahl der Beschwerden gegen Einstellungsbescheide (2020:
    1.316; 2021: 1.351; +2,7 %). Von den Einstellungsbeschwerden, die insgesamt 1.395
    Beschuldigte betrafen, hatten nur 28 – vorläufigen – Erfolg (= 2,0 %).
    Diese niedrige Quote spricht für eine hohe Qualität der Arbeit bei den Staatsanwaltschaften
    in Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau und Stendal sowie den Außenstellen in Halberstadt
    und Naumburg.

    Quelle: Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Pressemitteilung vom 11. März 2022

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