Münchner Generalstaatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen nach Angriff auf israelisches Generalkonsulat

München, 12. März 2026 (JPD) Die Generalstaatsanwaltschaft München hat einen 24-jährigen jemenitischen Staatsangehörigen in Untersuchungshaft genommen. Gegen ihn wurde am 11. März 2026 ein Haftbefehl unter anderem wegen Störung des öffentlichen Friedens (§ 126 StGB), tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte (§ 114 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) erlassen. Das Verfahren wird vom Zentralen Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz geführt, der die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung übernommen hat.

Ermittlungen nach Vorfall am Generalkonsulat

Nach derzeitigen Erkenntnissen warf der Beschuldigte am 7. März 2026 am Vormittag mehrere Steine gegen die Fassade des israelischen Generalkonsulats in München. Dabei legte er einen Rucksack ab und rief „Allahu Akbar“. Den herbeigeeilten Polizeibeamten soll er signalisiert haben, eine Sprengstoffexplosion auslösen zu wollen. Bei seiner Festnahme trat der Beschuldigte nach den Beamten und stieß mit dem Kopf gegen sie, konnte jedoch unter erheblichem Kraftaufwand in ein Dienstfahrzeug gebracht werden.

Die Polizei sicherte das Gelände weiträumig ab und setzte Spezialkräfte ein. Es entstand ein Sachschaden von rund 1.000 Euro, verletzt wurde niemand. Aufgrund von Eigen- und Fremdgefährdung war der Beschuldigte zunächst in einem Krankenhaus untergebracht. Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München erließ wegen Fluchtgefahr den Haftbefehl, der am 11. März 2026 vollzogen wurde. Der Beschuldigte befindet sich nun in einer Justizvollzugsanstalt in Bayern. Die Unschuldsvermutung bleibt bestehen.

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