Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage gegen einen 62-jährigen Mann aus Erlangen erhoben, der unter Verdacht steht, ohne Genehmigung Kriegswaffen – darunter AK-47 und Uzi-Maschinenpistolen – sowie vollautomatische Schusswaffen und Munition besessen zu haben. Die Waffen wurden im November 2024 bei Durchsuchungen seines Appartements und der Kellerräume im Rahmen eines anderen Ermittlungsverfahrens entdeckt. Der Mann sitzt seitdem in Untersuchungshaft; über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun das Amtsgericht Erlangen entscheiden.

Die Generalstaatsanwaltschaft München, Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus, hat Anklage gegen einen 62- jährigen deutschen Staatsangehörigen zum Amtsgericht – Schöffengericht – Erlangen wegen des Verdachts des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen mit Munition für Kriegswaffen, unerlaubten Besitzes von vollautomatischen Schusswaffen sowie Munition gemäß §§ 22a Abs.1 Nr.6 a), 1 Abs.1 KrWaffKontrG, §§ 51 Abs.1, 52 Abs.1 Nr.1, Abs.3 Nr. 2 b), 2 Abs.2, Abs.3 WaffG erhoben. Es handelt sich dabei nach dem Ergebnis der Ermittlungen um zehn Kriegswaffen (u.a. Maschinenpistolen der Modells AK 47 oder Uzi) sowie sechs vollautomatische Maschinenpistolen nebst Munition, die der Angeschuldigte ohne die erforderliche Erlaubnis in seinem Appartement eines Mehrparteienhauses in Erlangen, sowie in zugehörigen Kellerräumen verwahrte.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem – vor Gericht noch zu beweisenden – Tatverdacht aus:

Der 62-jährige deutsche Staatsangehörige befand sich bis zum Zeitpunkt der Sicherstellung am 13.11. und 14.11.2024 im Besitz von insgesamt zehn unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallenden Kriegswaffen, darunter mehrere Maschinenpistolen, wie zum Beispiel Waffen des Modells AK 47 oder Uzi, sowie sechs unter das Waffengesetz fallende vollautomatische Maschinenpistolen. Neben den Waffen konnten bei den am 13.11. und 14.11.2024 durchgeführten Durchsuchungen umfangreich Munition, unter anderem für die Verwendung von Kriegswaffen sichergestellt werden.

Der Angeschuldigte war, wie er wusste, nicht im Besitz der nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder nach dem Waffengesetz erforderlichen Erlaubnisse. Der gegen den Angeschuldigten bestehende Verdacht des unerlaubten Waffenbesitzes ergab sich bei einer Durchsuchung im Rahmen eines anderweitig von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen den Angeschuldigten geführten Ermittlungsverfahrens. Weitergehende Durchsuchungsmaßnahmen, die sich auch auf die zu dem Appartement gehörigen Kellerräume bezogen, führten dann zum Auffinden der Waffen sowie der Munition.

Der Angeschuldigte befindet sich seit 14.11.2024 wegen der ihm vorgeworfenen Taten in Untersuchungshaft.

Das unerlaubte Ausüben der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen ist als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat nun das zuständige Amtsgericht – Schöffengericht – Erlangen zu entscheiden.

Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens werden im Rahmen einer durchzuführenden Hauptverhandlung unter anderem die Hintergründe und Motivation des Angeschuldigten zu klären sein.

GenStA München, 25.06.2025

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