Darknet-Drogenhandel: Anklage gegen fünf mutmaßliche Bandenmitglieder

Bamberg/München, 16. März 2026 (JPD) Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen fünf mutmaßliche Mitglieder einer Tätergruppe wegen bandenmäßigen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln erhoben. Nach Angaben der Ermittler sollen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 25 bis 57 Jahren über das Internet und Darknet-Marktplätze in großem Umfang Drogen versandt haben. Die Ermittlungen wurden gemeinsam mit dem Bayerischen Landeskriminalamt geführt.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, Betäubungsmittel, Cannabis, neue psychoaktive Stoffe und Arzneimittel verpackt und weltweit verschickt zu haben. Die Substanzen sollen zuvor von weiteren, gesondert verfolgten Mitgliedern der Gruppierung über Darknet-Marktplätze und Messengerdienste angeboten worden sein. Die Bezahlung erfolgte den Angaben zufolge überwiegend mit Kryptowährungen.

Ermittler sichern 85 Kilogramm Betäubungsmittel

Bei der Durchsuchung einer Wohnung im Landkreis Eichstätt im Februar 2025 stellten Ermittler knapp 85 Kilogramm Betäubungsmittel sicher. Darunter befanden sich unter anderem 26 Kilogramm Amphetamin, 19 Kilogramm Ketamin, 13 Kilogramm MDMA sowie kleinere Mengen Kokain, Ketamin und Cannabis. Zudem wurden rund 140.000 Tabletten Lorazepam sowie mehrere tausend Tabletten Pregabalin und Tramadol beschlagnahmt.

Aus der forensischen Auswertung sichergestellter Datenträger ergibt sich nach Angaben der Ermittler der Verdacht weiterer Versandmengen, darunter mehrere Kilogramm Amphetamin, Heroin, Ketamin und Kokain sowie MDMA, Ecstasy und Cannabis. Die Beschuldigten sollen dadurch jeweils Vermögenswerte im fünf- bis sechsstelligen Bereich erzielt haben.

Vier der Angeschuldigten wurden am 7. Februar 2025 in den Landkreisen Neuburg an der Donau und Eichstätt festgenommen. Eine weitere Beschuldigte wurde im Juli 2025 im Landkreis Neuburg an der Donau festgenommen, nachdem sich im Verlauf der Ermittlungen ein Tatverdacht ergeben hatte. Alle fünf befinden sich seither in Untersuchungshaft.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Bamberg entscheiden. Für bandenmäßigen unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sieht das Gesetz Freiheitsstrafen von fünf bis zu 15 Jahren vor.

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