
Bamberg, 4. Februar 2026 (JPD) – Die Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Netzwerks von Anlagebetrügern erhoben. Vor dem Amtsgericht München – Schöffengericht müssen sich ein 48-jähriger malaysischer Staatsangehöriger wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs sowie ein 32-jähriger Landsmann wegen Beihilfe zum gewerbs- und bandenmäßigen Betrug verantworten. Die Ermittlungen wurden gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Oberbayern Nord geführt.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen die Angeschuldigten im Juli und August 2025 mehrfach als sogenannte Geldabholer für ein internationales Betrugssystem tätig gewesen sein. Hierfür seien sie eigens aus Malaysia nach Deutschland eingereist. Ihre Aufgabe habe darin bestanden, von Geschädigten bar übergebene Beträge entgegenzunehmen und anschließend an bislang unbekannte Hintermänner weiterzuleiten.
Die Geschädigten waren zuvor von anderen Mitgliedern der Tätergruppierung über Dating-Portale oder soziale Netzwerke kontaktiert worden. In der anschließenden Kommunikation, häufig über WhatsApp, sei zunächst ein persönlicher Kontakt aufgebaut und später zu angeblichen Investitionen auf Trading-Plattformen gedrängt worden. In weiteren Fällen wurden Betroffene über Internetwerbung auf WhatsApp- oder Telegram-Gruppen aufmerksam, in denen vermeintliche Anlagemöglichkeiten beworben wurden. Tatsächlich seien die überwiesenen oder übergebenen Gelder von Anfang an verloren gewesen, da weder eine Anlage noch eine Gewinnausschüttung beabsichtigt war.
Mutmaßliche Rolle als Geldabholer für internationales Betrugsnetzwerk
Dem 48-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, in acht Fällen Bargeld in einer Gesamthöhe von mehr als 93.000 Euro abgeholt und in einem weiteren Fall Beihilfe zu einer gescheiterten Geldübergabe geleistet zu haben. Dem 32-Jährigen legt die Staatsanwaltschaft zur Last, bei einer Geldabholung Beihilfe geleistet und an einer weiteren versuchten Abholung mitgewirkt zu haben. Nach Angaben der Ermittler handelt es sich um den bislang ersten bekannten Fall, in dem mutmaßliche Geldabholer aus Südostasien eigens nach Deutschland geschickt worden sein sollen, um betrügerisch erlangte Gelder einzusammeln.
Beide Angeschuldigte wurden am 7. August 2025 bei einer versuchten Geldabholung im Landkreis Fürstenfeldbruck festgenommen. Seitdem befinden sie sich in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht München – Schöffengericht hat nun über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Für banden- und gewerbsmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor.





