Frankfurt: Anklage wegen Drogenschmuggels in Millionenhöhe erhoben

Frankfurt am Main, 23. Februar 2026 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hat gegen einen 45-jährigen türkischen Staatsangehörigen Anklage wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie der bandenmäßigen Einfuhr von Heroin in nicht geringer Menge zur Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen August 2020 und Januar 2021 als Mitglied einer international agierenden kriminellen Organisation den Transport von 830 Kilogramm Heroin im Wert von rund 11 Millionen Euro von der Türkei über Frankfurt am Main in die Niederlande organisiert zu haben. Zudem soll er zusammen mit weiteren Gruppierungsmitgliedern Verkaufsverhandlungen über 30 Kilogramm Kokain im Wert von etwa einer Million Euro geführt haben.

Die Ermittlungen stammen aus einem Komplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – und des Bundeskriminalamts. Ein 49-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, der zum Tatzeitpunkt in Frankfurt am Main lebte, steht im Verdacht, die Transporte über eine von ihm organisierte professionelle Liefer- und Transportkette durchgeführt zu haben. Für diese Tätigkeit soll er einen Transportlohn von rund 1,25 Millionen Euro erhalten haben. Ein für ihn tätiger Kurier habe das Heroin in Istanbul übernommen und auf dem Landweg transportiert. Weitere Mitglieder der Gruppe sollen für die Annahme der Betäubungsmittel, die Bezahlung des Transportlohns sowie die Verwaltung der Gelder des Angeschuldigten verantwortlich gewesen sein.

Krypto-Telefone und Festnahme am Flughafen Düsseldorf

Laut Anklage nutzten der Hauptbeschuldigte und die übrigen Beteiligten für ihre Taten sogenannte Krypto-Telefone des Anbieters SkyECC. Der 45-Jährige konnte bereits am 11. August 2025 am Flughafen Düsseldorf festgenommen werden und befindet sich seit dem 12. August 2025 in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen gegen weitere Mitglieder der Gruppierung dauern an. Die Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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