Berlin, 11. Dezember 2025 (JPD) – Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hat Anklage gegen die ehemalige Intendantin des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb), Patricia Schlesinger, sowie gegen drei weitere frühere Führungskräfte der Anstalt erhoben. Die Anklage richtet sich gegen den 81-jährigen ehemaligen Vorsitzenden des Verwaltungsrats, den 67-jährigen früheren Verwaltungsdirektor und die 53-jährige frühere Juristische Direktorin. Ihnen wird vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und Juli 2022 das Vermögen des rbb in unterschiedlichen Fällen und Konstellationen geschädigt zu haben, teilweise in Mittäterschaft. Insgesamt umfasst die Anklage 50 Fälle von Untreue, darunter sieben besonders schwere Fälle aufgrund gewerbsmäßiger Begehung oder besonders hohen Schadens.

Schwerpunkt der Vorwürfe: Vergütungen und pflichtwidrige Zahlungen

Im Zentrum der Anklage stehen variable Vergütungsanteile und Zulagen für die Geschäftsleitung des rbb. Laut Generalstaatsanwaltschaft sollen Schlesinger und die Mitangeklagten die Kontroll- und Aufsichtspflichten des Verwaltungsrats umgangen und Vergütungen gewährt haben, die nicht sachlich begründet waren. Zwischen April 2019 und Juli 2022 seien so pflichtwidrige Zahlungen von insgesamt rund 933.500 Euro brutto an Schlesinger und weitere Führungskräfte geflossen. Allein auf Schlesinger entfielen demnach 223.722 Euro, auf die Juristische Direktorin 151.546 Euro und auf den Verwaltungsdirektor 170.169 Euro.

Darüber hinaus stehen Zulagen im Zusammenhang mit der Übernahme der Geschäftsführung der ARD durch den rbb im Fokus. Hier sollen Schlesinger und der ehemalige Verwaltungsratsvorsitzende in sechs Fällen monatliche Zulagen von 1.700 Euro an Führungskräfte und weitere rbb-Mitarbeiter vereinbart haben. Die Zahlungen hätten den rbb um rund 122.400 Euro geschädigt, heißt es in der Anklage.

Weitere Vorwürfe: Vorruhestandsregelungen und Kostenübernahmen

Schlesinger und die frühere Juristische Direktorin sollen pflichtwidrig Vorruhestandsregelungen für rbb-Mitarbeiter getroffen haben, ohne rechtliche Verpflichtung oder Gegenleistung. So entstanden dem rbb zwischen April 2019 und August 2025 Schäden von insgesamt rund 662.605 Euro. Zudem soll Schlesinger die Kosten für die Freistellung eines Mitarbeiters eines Tochterunternehmens übernommen und sich private Bewirtungskosten sowie Reisekosten erstatten lassen haben. Die Gesamtsumme der unzulässigen Erstattungen belief sich auf mehrere Tausend Euro.

Das Ermittlungsverfahren war im August 2022 eingeleitet worden. Die Dauer erklärt sich durch die umfangreiche Sichtung und Auswertung von etwa 474 Gigabyte an Dokumenten und elektronischen Daten. Die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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