Karlsruhe/Hamburg, 18. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. Dezember 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung „Letzte Verteidigungs Welle“ (L.V.W) erhoben. Den Angeschuldigten wird unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord, Brandstiftung mit Todesfolge sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Rechtsextremistische Vereinigung plante Gewaltakte gegen Migranten und politische Gegner

Die Gruppe war im April 2024 gegründet worden und wollte nach eigenen Angaben durch Gewalttaten einen Zusammenbruch der demokratischen Ordnung herbeiführen. Führende Mitglieder wie Benjamin H., Lenny M. und Jason R. sollen die Planung und Durchführung der Straftaten organisiert haben. Dazu zählen Brandanschläge auf Kulturhäuser und bewohnte Asylbewerberunterkünfte, Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Personen, die die Gruppe als Gegner ansah. In einem Fall wurde ein Kulturhaus in Altdöbern am 23. Oktober 2024 in Brand gesetzt, wobei ein Schaden von rund 550.000 Euro entstand; verletzt wurde niemand.

Darüber hinaus versuchten Mitglieder, mit Pyrotechnik Feuer in einer Unterkunft für Asylbewerber in Schmölln auszulösen. Bei dieser Tat sprühten die Beschuldigten nationalsozialistische Symbole an die Außenwände und posierten mit dem „Hitlergruß“. Ein geplanter Brandanschlag in Senftenberg konnte nicht ausgeführt werden, da die Beteiligten vorab festgenommen wurden. Zwischen August 2024 und Mai 2025 griffen die Beschuldigten zudem Personen körperlich an, die sie für pädophil hielten; in einem Fall wurden Gegenstände entwendet.

Die Angeschuldigten waren zum Tatzeitpunkt zum Teil Jugendliche oder Heranwachsende, die meisten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Ben-Maxim H. ist als einziger Angeschuldigter nicht mehr in Haft. Die Anklageschrift legt den Tatbestand detailliert dar und verfolgt die einzelnen Beteiligungen der Beschuldigten an den geplanten und verübten Straftaten.

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