Die Bundesanwaltschaft hat heute (17. Juni 2025) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2025 den irakischen Staatsangehörigen Azhar K. in Halle (Saale) durch Beamte des Bundeskriminalamts und Spezialkräfte des Landes Sachsen-Anhalt festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Azhar K. schloss sich spätestens im Mai 2014 im Irak der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Bis November 2016 kämpfte er in verschiedenen militärischen Einheiten der Organisation.

Der Beschuldigte wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Generalbundesanwalt, 17.06.2025

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