
Karlsruhe, 22. Dezember 2025 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen mutmaßlichen Mitarbeiter des syrischen Allgemeinen Geheimdienstes erhoben. Dem syrischen Staatsangehörigen Fahad A. werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form von Tötung, Folter und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Die Anklage wurde am 10. Dezember 2025 beim Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz eingereicht.
Nach Auffassung der Bundesanwaltschaft besteht ein hinreichender Tatverdacht nach § 7 Abs. 1 Nrn. 1, 5 und 9 des Völkerstrafgesetzbuches. In einem Fall ist Fahad A. zudem wegen Mordes nach § 211 Abs. 2 StGB angeklagt. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit systematischen Repressionsmaßnahmen des syrischen Regimes zu Beginn des Bürgerkriegs.
Vorwürfe betreffen Folter und Tötungen in Geheimdienstgefängnis
Laut Anklageschrift setzte das syrische Regime spätestens ab Ende April 2011 die Geheimdienste flächendeckend zur Unterdrückung regierungskritischer Proteste ein. Tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle seien ohne rechtliche Grundlage festgenommen, inhaftiert, misshandelt und getötet worden. Ziel sei es gewesen, die Protestbewegung frühzeitig zu zerschlagen und die Bevölkerung einzuschüchtern.
Fahad A. soll zwischen Ende April 2011 und Mitte April 2012 als Wärter in dem vom Allgemeinen Geheimdienst betriebenen Gefängnis der Abteilung 251, der sogenannten Al-Khatib-Abteilung in Damaskus, tätig gewesen sein. In dieser Funktion habe er sich an mehr als 100 Verhören beteiligt, bei denen Gefangene schwer misshandelt worden seien, unter anderem durch Stromstöße und Schläge mit Kabeln. Zudem soll er auf Anweisung Vorgesetzter Inhaftierte nachts gezielt drangsaliert haben, etwa durch Aufhängen an der Decke, Übergießen mit kaltem Wasser oder das Erzwingen schmerzhafter Körperhaltungen.
Infolge der Misshandlungen sowie der schlechten Haftbedingungen sollen mindestens 70 Gefangene ums Leben gekommen sein. Fahad A. wurde am 27. Mai 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.