Karlsruhe, 21. Januar 2026 (JPD) – Die Bundesanwaltschaft hat heute zwei mutmaßliche Unterstützer ausländischer terroristischer Vereinigungen in Brandenburg festnehmen lassen. Grundlage der Maßnahmen sind Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar 2026. Die Festnahmen erfolgten in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland, zugleich wurden die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht. Koordiniert wurden die Einsätze von Beamten des Bundeskriminalamts (BKA).

Die Beschuldigten – der russische Staatsangehörige Suren A. und der deutsche Staatsangehörige Falko H. – stehen im dringenden Verdacht, seit 2016 herausgehobene Funktionen in einem Verein wahrgenommen zu haben, der den Transport von Versorgungsgütern, medizinischen Produkten und Drohnen in den Donbass organisierte. Die Hilfsgüter sollten Milizionären der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ zugutekommen. Diese pro-russischen Gruppierungen beanspruchten ab 2014 die Kontrolle über die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk, führten gewaltsame Auseinandersetzungen mit ukrainischen Streitkräften und setzten wiederholt Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Ende 2022 wurden sie in die russischen Streitkräfte integriert.

Vorwürfe: Geld- und Gütertransporte in den Donbass

Suren A. soll Vereinsgelder in Höhe von über 14.000 Euro in die „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ geleitet sowie Gütertransporte finanziert haben. Falko H. reiste mehrfach in die Region, nahm Lieferaufträge entgegen und wirkte an der Verteilung von Hilfsgütern vor Ort mit. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Aktivitäten der Gruppierungen in Deutschland zu unterstützen und damit den Tatbestand des § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 sowie § 129b Abs. 1 StGB zu erfüllen.

Die beiden Männer sollen am morgigen Tag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Eröffnung der Haftbefehle und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird. Bereits im Mai 2025 hatte die Bundesanwaltschaft im Rahmen früherer Ermittlungen Wohnungen in Dahme-Spreewald, Berlin und Brandenburg durchsuchen lassen.

Die Maßnahmen stehen im Rahmen der konsequenten Bekämpfung von Unterstützungsleistungen für ausländische terroristische Vereinigungen in Deutschland. Ziel ist es, die Finanzierung, Logistik und operative Unterstützung der „Volksrepubliken Donezk und Lugansk“ frühzeitig zu unterbinden.

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