
Wiesbaden, 25. Februar 2026 (JPD) Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen die deutsche Staatsangehörige Nadine D. erhoben. Sie wird der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung, des Werbens um Mitglieder sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz verdächtigt.
Laut Anklageschrift sympathisierte Nadine D. mit der Ideologie des „Islamischen Staates“ (IS) und betrieb ab 2019 eine Initiative zur Gefangenenhilfe für IS-Mitglieder und -Sympathisanten in Deutschland und im Ausland. Über Online-Profile sammelte sie bis Sommer 2024 fast 15.000 Euro Spenden, die an Inhaftierte oder deren Angehörige weitergeleitet wurden. Zudem forderte sie Unterstützer im Internet auf, Briefe und Fotobeiträge mit Durchhalteparolen für IS-Häftlinge zu erstellen, um deren Bindung an die Organisation zu festigen.
Nadine D. wurde am 3. September 2025 in Düsseldorf festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage stützt sich auf die §§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 StGB, 129b Abs. 1 StGB sowie § 18 AWG in Verbindung mit einschlägigen EU-Vorschriften.




