Niedersächsisches Finanzgericht verzeichnet 12 Prozent mehr Neueingänge

Hannover, 27. Januar 2026 (JPD) – Das Niedersächsische Finanzgericht verzeichnet für das Jahr 2025 einen deutlichen Anstieg der Verfahrenseingänge. Wie Gerichtspräsidentin Petra Hager mitteilte, gingen insgesamt 3.627 neue Verfahren ein. Das entspricht einem Zuwachs von rund zwölf Prozent gegenüber dem Vorjahr, in dem 3.186 Verfahren registriert worden waren. Damit setzt sich der bereits 2024 begonnene Aufwärtstrend spürbar fort.

Nach Angaben des Gerichts ist der Anstieg nur teilweise auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform zurückzuführen. Diese Verfahren nahmen gegenüber 2024 um etwa 200 Fälle zu. Gleichzeitig stieg zwar auch die Zahl der erledigten Verfahren, jedoch nicht im gleichen Umfang wie die Neueingänge. In der Folge erhöhte sich der Bestand der am Jahresende noch offenen Verfahren erstmals seit vielen Jahren wieder leicht – von 2.142 auf 2.346.

Niedersächsisches Finanzgericht bundesweit mit den meisten Neueingängen

Bereits 2024 hatte das Niedersächsische Finanzgericht im Bundesvergleich die höchste Zahl an Neueingängen verzeichnet. Mit damals 3.186 Verfahren lag es vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dem Finanzgericht München und dem Finanzgericht Münster. Zwar ist zu berücksichtigen, dass in Bayern und Nordrhein-Westfalen mehrere Finanzgerichte bestehen und sich die Fallzahlen dort auf verschiedene Standorte verteilen. Gleichwohl gehört Niedersachsen weiterhin zu den besonders stark belasteten Finanzgerichtsbarkeiten.

Trotz der steigenden Belastung konnte das Gericht die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter senken. Im Jahr 2025 betrug sie bei erledigten Klageverfahren im Schnitt 9,1 Monate, nachdem sie 2024 noch bei 10,9 Monaten gelegen hatte. Damit liegt das Niedersächsische Finanzgericht deutlich unter dem bundesweiten Durchschnitt der Finanzgerichte, der zuletzt bei mehr als 15 Monaten lag. Präsidentin Hager verwies darauf, dass das Gericht damit sowohl im Vergleich der Finanzgerichte als auch im Vergleich anderer oberer Landesgerichte eine Spitzenposition bei der Dauer der Verfahren einnehme.

Ein Blick auf die Struktur der Verfahren zeigt, dass insbesondere der vorläufige Rechtsschutz an Bedeutung gewonnen hat. Die entsprechenden Anträge stiegen 2025 auf 520, nach 336 im Vorjahr. Auch die Zahl sonstiger selbständiger Verfahren nahm zu. Demgegenüber gingen die erledigten Klagen leicht zurück, was den Anstieg des offenen Bestands zusätzlich begünstigte.

Zum Jahresende 2025 waren 2.173 Klageverfahren noch anhängig. Der Großteil dieser Verfahren ist jünger als ein Jahr, gleichwohl wuchs auch die Zahl der länger laufenden Verfahren moderat. Parallel dazu erhöhte sich der Personaleinsatz: Im Jahresdurchschnitt waren rund 49,8 richterliche Arbeitskräfte in Rechtssachen tätig. Die durchschnittliche Erledigungszahl pro Richter sank damit leicht, was den gestiegenen Eingangsdruck widerspiegelt.

Mit Blick auf die Konzepte zur Verfahrensbeschleunigung sieht sich das Niedersächsische Finanzgericht dennoch gut aufgestellt. Der Rückgang der Verfahrensdauer zeigt, dass Effizienzgewinne möglich sind, auch wenn der Zustrom neuer Verfahren – etwa infolge der Grundsteuerreform – die Finanzgerichtsbarkeit weiterhin vor strukturelle Herausforderungen stellt.

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