Bundesverwaltungsgericht bestätigt Ausbau des Dietenbachs in Freiburg

Leipzig, 27. Februar 2026 (JPD) Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision eines Umweltverbandes gegen den Ausbau des Dietenbachs in Freiburg i. Br. zurückgewiesen. Die Stadt darf demnach die geplanten Hochwasserdämme und wasserbaulichen Maßnahmen im neuen Stadtteil „Dietenbach“ errichten. Ziel des Vorhabens ist die Hochwasserretention und ökologische Aufwertung des Gewässers.

Gewässerausbau im Überschwemmungsgebiet rechtmäßig

Die beklagte Stadt plant die Errichtung eines Stadtteils auf Flächen im festgesetzten Überschwemmungsgebiet, durch das der Dietenbach verläuft. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die Klage 2024 abgewiesen, da eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen nur bei vollständiger Beseitigung vorliege. Teilweise Funktionsverluste werden durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Bauliche Anlagen in Überschwemmungsgebieten bleiben zwar grundsätzlich untersagt, Ausnahmen gelten jedoch für Gewässerausbau und Dammmaßnahmen nach §§ 77, 78 WHG.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass die Zerstörung kleiner Rückhalteflächen durch Ausgleichsmaßnahmen abgefedert wird und der Hochwasserschutz berücksichtigt ist. Zudem wurde das öffentliche Interesse an Wohnraumentwicklung in Freiburg einbezogen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte bereits 2021 im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungssatzung die Dringlichkeit des Wohnraums am Standort Dietenbach festgestellt. Daraus folgt, dass Gründe des Wohls der Allgemeinheit das Erhaltungsgebot des Überschwemmungsgebiets überwiegen.

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