Dr. Bindig, Dr. Herbst und Dr. Wiegand übernehmen Richterämter am Bundessozialgericht

Kassel, 2. März 2026 (JPD) Mit Wirkung vom 1. März 2026 sind Dr. Andrea Bindig und Dr. Britta Wiegand zu Richterinnen sowie Dr. Sebastian Herbst zum Richter am Bundessozialgericht ernannt worden. Die Ernennungen ergänzen die Fachsenate des Gerichts in verschiedenen sozialrechtlichen Zuständigkeitsbereichen.

Neue Richterinnen und Richter am Bundessozialgericht

Dr. Andrea Bindig, 1981 in Leipzig geboren, war zuletzt im Niedersächsischen Justizministerium tätig und zuvor Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Sie war unter anderem als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundessozialgericht und am Bundesverfassungsgericht abgeordnet. Das Präsidium hat Dr. Bindig dem 8. Senat für Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfe zugewiesen.

Dr. Sebastian Herbst, 1979 in Rudolstadt geboren, war zuletzt Richter am Landessozialgericht Thüringen und zuvor an verschiedenen Sozialgerichten tätig. Er ist Autor mehrerer sozialrechtlicher Kommentare und Lehrbücher. Das Präsidium wies ihn dem 3. Senat für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Künstlersozialversicherung zu.

Dr. Britta Wiegand, 1980 in Montabaur geboren, war Präsidentin des Sozialgerichts Speyer und zuvor Richterin am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Sie war auch wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundessozialgericht und am Bundesverfassungsgericht. Dr. Wiegand wurde dem 9./10. Senat für Schwerbehindertenrecht, soziale Entschädigung, Elterngeld und Versicherungspflicht für Landwirte zugeordnet.

Alle drei Richterinnen und der Richter verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Sozialgerichtsbarkeit und ergänzen das BSG in zentralen Fachbereichen.

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