Kassel, 2. Januar 2026 (JPD) – Die Vorsitzende Richterin am Bundessozialgericht Professorin Sabine Knickrehm ist mit Ablauf des 1. Januar 2026 in den Ruhestand getreten. Die langjährige Bundesrichterin erreichte die gesetzliche Altersgrenze und beendete damit ihre richterliche Tätigkeit an Deutschlands höchstem Gericht für Sozialrecht. Knickrehm prägte über mehr als zwei Jahrzehnte die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in zentralen Bereichen des Sozialrechts.

Nach ihrer Wahl zur Richterin am Bundessozialgericht nahm Knickrehm im April 2003 ihre Tätigkeit in Karlsruhe auf. Sie gehörte damit zu den wenigen Frauen im damaligen Richterkollegium. In ihren frühen Jahren am Gericht war sie unter anderem mit Fragen des sozialen Entschädigungsrechts, des Schwerbehindertenrechts sowie des Kindergeld- und Erziehungsgeldrechts befasst.

Prägende Rolle in der Sozialgerichtsbarkeit

Im Juli 2007 wechselte Knickrehm in den neu eingerichteten 14. Senat, der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständig war. Später gehörte sie auch dem 4. Senat an, der ebenfalls schwerpunktmäßig mit sozialrechtlichen Grundsatzfragen befasst ist. Mit ihrer Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Bundessozialgericht im August 2016 übernahm sie den Vorsitz des 13. Senats, der für die gesetzliche Rentenversicherung zuständig ist.

Weitere Senatswechsel folgten in den Jahren danach. Ab Juli 2021 leitete Knickrehm Senate mit Zuständigkeiten für die Grundsicherung für Arbeitsuchende und das Kinderzuschlagsrecht. Zum 1. Januar 2024 übernahm sie zusätzlich den Vorsitz des 11. Senats, der sich mit Fragen der Arbeitsförderung befasst. In diesen Funktionen wirkte sie maßgeblich an der Fortentwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Sozialrecht mit.

Engagement über die Rechtsprechung hinaus

Neben ihrer richterlichen Tätigkeit engagierte sich Knickrehm über Jahre hinweg in der Selbstverwaltung des Gerichts. Sie war Mitglied des Präsidiums des Bundessozialgerichts sowie Vorsitzende des Richterrats und der Bibliothekskommission. Auch wissenschaftlich war sie umfassend tätig und veröffentlichte zahlreiche Beiträge zum Sozialgesetzbuch II sowie zum sozialen Entschädigungsrecht.

Darüber hinaus war Knickrehm in Lehre und Wissenschaft aktiv. Sie lehrte an den Universitäten Kassel und Göttingen und wurde im April 2024 zur Honorarprofessorin ernannt. Ihr Ruhestand markiert das Ende einer Laufbahn, die Justizpraxis, Wissenschaft und rechtspolitisches Engagement eng miteinander verband.

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