
Kassel, 11. Februar 2026 (JPD) – Das Bundessozialgericht (BSG) hat beim Jahrespressegespräch eine Bilanz des Jahres 2025 gezogen und zentrale Herausforderungen für Justiz und Sozialstaat erörtert. Präsidentin Dr. Christine Fuchsloch stellte gemeinsam mit Vertretern der Senate aktuelle Entwicklungen in der Sozialgerichtsbarkeit vor und beleuchtete Perspektiven für Reformen des Sozialstaats.
Bundessozialgericht: Verfahrensbestand gesenkt, neue Herausforderungen durch KI und unvertretene Kläger
Dr. Fuchsloch berichtete, dass das BSG trotz leicht gestiegener Eingänge in allen Verfahrensarten den Verfahrensbestand erneut abbauen konnte. Während die Zahl der Revisionsverfahren rückläufig war, stieg die Anzahl unvertretener Klägerinnen und Kläger deutlich an. Viele Betroffene beantragten Prozesskostenhilfe, weil sie keinen Rechtsbeistand fanden. Die Präsidentin machte auf den Rückgang spezialisierter Fachanwälte für Sozialrecht aufmerksam, der insbesondere im Grundsicherungs- und Sozialhilferecht zu Beratungs- und Vertretungsdefiziten führt.
Eine weitere Herausforderung sieht die Präsidentin im zunehmenden Einsatz Künstlicher Intelligenz bei Klagen und Eilanträgen. KI-gestützte Schriftsätze, vor allem von unvertretenden Klägern, erzeugen erheblichen Prüf- und Strukturierungsaufwand in der gesamten Sozialgerichtsbarkeit. Dr. Fuchsloch betonte, dass die Justiz KI-Anwendungen künftig selbst rechtssicher einsetzen müsse, etwa um Rechtsprechungszitate zu überprüfen. Gleichzeitig sei die Stärkung der mündlichen Verhandlung essenziell, um Sach- und Rechtsfragen zu klären, Entscheidungsgründe transparent zu erläutern und Verfahren gegebenenfalls gütlich zu beenden. Ziel sei es, auch unter veränderten technischen Rahmenbedingungen einen bürgernahen Rechtsstaat zu gewährleisten.
Abschließend ging die Präsidentin auf den aktuellen Bericht der Sozialstaatskommission ein. Sie würdigte die Einigung von neun Bundesministerien, den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Bundestagsabgeordneten auf ein Konzept zur Neustrukturierung steuerfinanzierter Sozialleistungen. Besonders wichtig seien verpflichtende einheitliche digitale Standards. Die Umsetzung erfordere eine umfassende Verwaltungsreform, die sowohl verfassungsrechtlich als auch organisatorisch anspruchsvoll sei und ausreichend Zeit benötige. Dr. Fuchsloch unterstrich, dass der Sozialstaat wandelbar und anpassungsfähig sei und dieser Prozess fachlich unterstützt werden müsse.


