
Karlsruhe, 11. März 2026 (JPD) Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren im Zusammenhang mit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank rechtskräftig abgeschlossen. Mit Beschluss vom 25. Februar 2026 wies der II. Zivilsenat die Beschwerde der Deutschen Bank AG gegen die Nichtzulassung der Revision zurück. Damit bleibt das Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestehen, das die Bank nach erneuter Verhandlung antragsgemäß zur Leistung verurteilt hatte. Ein Grund für die Zulassung der Revision habe nicht vorgelegen, teilte das Gericht mit.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des OLG Köln
Der Rechtsstreit hat eine längere Vorgeschichte. Bereits im Dezember 2022 hatte der Bundesgerichtshof ein früheres Urteil des Oberlandesgerichts Köln aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Die Vorinstanz hatte damals zugunsten der Deutschen Bank entschieden.
Nach erneuter Verhandlung kam das Oberlandesgericht Köln im Oktober 2024 zu einer anderen Bewertung und gab den klagenden Parteien Recht. Gegen diese Entscheidung legte die Deutsche Bank Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Mit dem nun veröffentlichten Beschluss vom 25. Februar 2026 wies der Bundesgerichtshof dieses Rechtsmittel zurück. Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist damit rechtskräftig, das Verfahren zur Postbank-Übernahme abgeschlossen.






