Dr. Lars Loewens zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt

München, 2. März 2026 (JPD) Der Bundespräsident hat Dr. Lars Loewens, bisher Richter am Hessischen Finanzgericht, mit Wirkung vom 2. März 2026 zum Richter am Bundesfinanzhof ernannt. Das Präsidium des Bundesfinanzhofs wies ihn dem II. Senat zu, der unter anderem für Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer sowie Grundsteuer zuständig ist.

Dr. Loewens studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen, promovierte und absolvierte anschließend sein Rechtsreferendariat. Er war zunächst in einer international ausgerichteten Kanzlei mit Schwerpunkt Steuerrecht tätig, bevor er 2009 in den höheren Dienst der hessischen Finanzverwaltung eintrat. Dort leitete er Sach- und Hauptsachgebiete und war zuletzt stellvertretender Amtsleiter verschiedener Finanzämter.

2016 wechselte Dr. Loewens an das Hessische Finanzgericht, wo er vorrangig im Körperschaftsteuersenat arbeitete und zudem Aufgaben der Gerichtsverwaltung übernahm, zuletzt ab 2023 als Präsidialrichter. Seit November 2025 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof abgeordnet, bevor er nun dauerhaft in den II. Senat eintrat.

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