Berlin, 13. Januar 2026 (JPD) – Das Land Berlin hat zum Jahresbeginn eine neue Laufbahn im gehobenen Justizvollzugsdienst eingeführt. Die Reform richtet sich ausschließlich an bereits beschäftigtes Personal und soll die Personalentwicklung im Justizvollzug strukturell stärken. Nach Angaben der Justizverwaltung ist die neue Laufbahn bundesweit bislang einmalig.

Die neue Laufbahn erfasst neben dem allgemeinen Vollzugsdienst ausdrücklich auch den Werkdienst sowie den Krankenpflegedienst. Damit werden unterschiedliche Berufsgruppen innerhalb des Justizvollzugs in ein einheitliches Aufstiegsmodell einbezogen. Ziel ist es, vorhandene Qualifikationen systematisch weiterzuentwickeln und erfahrene Beschäftigte stärker für Aufgaben mit erhöhter Verantwortung zu qualifizieren.

Aufstiegswege und Besoldung neu geregelt

Kern der Reform sind zwei klar definierte Aufstiegswege, die an der Bildungsakademie Justizvollzug umgesetzt werden. Der sogenannte Bewährungsaufstieg eröffnet nach einer sechsmonatigen Phase eine Beförderungsperspektive bis zur Besoldungsgruppe A 10. Daneben ermöglicht ein zweijähriger Praxisaufstieg den Zugang zu Funktionen des gehobenen Dienstes mit Entwicklungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 13 S.

Mit der Einführung der neuen Laufbahn verbindet das Land Berlin das Ziel, qualifizierte Fachkräfte langfristig im Justizvollzug zu halten und ihnen verlässliche berufliche Perspektiven zu eröffnen. Die Reform ging mit umfangreichen gesetzlichen Anpassungen sowie dem Erlass entsprechender Rechtsverordnungen einher und trat zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Justizsenatorin Dr. Felor Badenberg betonte, die Maßnahme solle die Leistungsfähigkeit des Justizvollzugs sichern und zugleich ein Zeichen der Anerkennung gegenüber den Beschäftigten setzen, deren Arbeit für das Funktionieren des Rechtsstaats unverzichtbar sei.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner