
Das Arbeitsgericht Halle steht ab dem 1. Juli 2025 unter neuer Führung. Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, hat Christine Linné das Amt mit Wirkung vom 1. Juli 2025 übertragen. Linné tritt die Nachfolge von Jürgen Frantz an, der mit Beginn des neuen Monats in den Ruhestand wechselt.
Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger: „Ich gratuliere Frau Linné und wünsche ihr viel Erfolg bei der Bewältigung der Aufgaben als Direktorin des Arbeitsgerichts in Halle an der Saale. Mit ihrer großen fachlichen Kompetenz, ihrer Erfahrung auf Landes- und Bundesebene und ihrem klaren Blick für eine bürgernahe Justiz ist sie die ideale Besetzung für diese verantwortungsvolle Aufgabe. Zugleich bedanke ich mich aufrichtig bei Jürgen Frantz für die hervorragende Arbeit im Dienste der Justiz unseres Bundeslandes und wünsche ihm für den wohlverdienten Ruhestandalles Gute und viel Gesundheit.“
Reinhard Engshuber, Präsident des Landesarbeitsgerichts (LAG) Sachsen-Anhalt: „Mit Christine Linné übernimmt eine hochqualifizierte und engagierte Juristin die Leitung des Arbeitsgerichts Halle. Ich bin überzeugt, dass sie die gute Arbeit ihres Vorgängers fortsetzen und eigene Impulse für eine moderne und effiziente Arbeitsgerichtsbarkeit setzen wird.“
Christine Linné wurde am 26. Februar 1974 in Hessen geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften wurde sie im Jahr 2002 in Sachsen-Anhalt als Proberichterin eingestellt. Nach einer Abordnung an das sachsen-anhaltische Justizministerium wurde sie im Jahr 2008 zur Richterin am Amtsgericht Halle (Saale) ernannt. Ab 2017 folgten weitere berufliche Stationen als Richterin beim Landgericht Halle, beim Oberlandesgericht Naumburg, beim Arbeitsgericht Halle und beim Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Saale). Von 2020 bis 2022 war Christine Linné an das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, als wissenschaftliche Mitarbeiterin abgeordnet. Im September 2022 wurde sie zur Direktorin des Arbeitsgerichts Dessau-Roßlau ernannt.
Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine Fachgerichtsbarkeit. In Sachsen-Anhalt gehören zur Arbeitsgerichtsbarkeit das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) sowie die vier Arbeitsgerichte in Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und in der Hansestadt Stendal. Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden vorrangig Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern und zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten.
MJ Sachsen-Anhalt, 30.06.2025