
Berlin, 26. März 2026 (JPD) Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose sowie hilfsweise ordentliche Kündigung der Leiterin der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus für unwirksam erklärt. Der Mitarbeiterin war Arbeitszeitbetrug vorgeworfen worden, nachdem sie während eines genehmigten Urlaubs Arbeitsstunden in ein elektronisches Zeiterfassungssystem eingetragen hatte. Die Fraktion ging davon aus, dass die angegebenen Arbeitszeiten nicht erbracht worden seien. Das Gericht folgte dieser Bewertung jedoch nicht.
Gericht verneint schwerwiegende Pflichtverletzung bei Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit
Nach den Feststellungen des Gerichts bestand zwischen den Parteien eine Vereinbarung, wonach die Mitarbeiterin während ihres Urlaubs vorbereitende Tätigkeiten für eine Veranstaltung übernehmen und ihre Arbeitszeit flexibel einteilen konnte. Die Eintragung von acht Stunden an einem bestimmten Tag sei vor diesem Hintergrund nicht isoliert zu bewerten. Entscheidend sei vielmehr die Gesamtarbeitsleistung innerhalb der Urlaubswoche.
Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass die Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit insgesamt weniger gearbeitet habe als angegeben. Damit fehle es an einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte. Auch für eine ordentliche Kündigung sei keine ausreichende Grundlage gegeben.
Gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 25. März 2026 (Az. 60 Ca 12322/25) kann die Fraktion Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.



