Würzburg, 15.12.2025 (JPD) – Ein 54-Jähriger ist am Montag vor dem Amtsgericht Würzburg wegen eines tödlichen Auffahrunfalls auf der Autobahn A7 verurteilt worden. Der Unfall hatte sich am 16. März 2024 gegen 19.00 Uhr auf Höhe Rottendorf ereignet.

Nach den Feststellungen des Gerichts fuhr der Angeklagte auf der rechten Spur mit etwa 160 km/h auf den vorausfahrenden VW des Geschädigten auf, der mit rund 80 km/h in gleicher Fahrtrichtung auf der rechten Fahrspur unterwegs war. unterwegs war. Durch den Aufprall erlitt das Opfer schwerste Verletzungen und verstarb wenig später in einem Würzburger Krankenhaus. Der Angeklagte erklärte, er habe das Fahrzeug nicht wahrgenommen und könne sich den Unfall nicht erklären. Die Sicht und die Witterungsverhältnisse waren laut Gutachtern und der Polizei am Unfalltag trotz Dämmerung nicht schwierig gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Das Gericht verhängte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Zudem muss der Angeklagte als Bewährungsauflage 5.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Nebenklägerin, die Witwe des Opfers, hatte sich von dem Prozess insbesondere Aufklärung darüber erhofft, wie es zu dem Unfall gekommen war. Diese Hoffnung blieb nach der Urteilsverkündung unerfüllt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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