
Hessens Justizminister Christian Heinz hat am gestrigen Dienstag Christina Forster zur Präsidentin des Amtsgerichts Kassel ernannt. Ihr wird das Amt zum 15. August 2025 übertragen. „Mit ihrem außergewöhnlichen Engagement für Ausbildung und Nachwuchsförderung, ihrer offenen Art und der Fähigkeit, gerade jungen Kolleginnen und Kollegen zum Berufsstart ein Gefühl von Sicherheit zu vermitteln, verkörpert sie die Führungsqualitäten, die dieses besondere Amt einer Gerichtspräsidentin braucht“, sagte Justizminister Christian Heinz und ergänzte: „Rund 15 Jahre lang nahm Christina Forster neben ihrer richterlichen Tätigkeit als Präsidialrichterin Aufgaben der Gerichts- und Justizverwaltung am Hessischen Landessozialgericht wahr. Während einer Vakanz in der Position der Gerichtsleitung am Landessozialgericht war sie als Vertreterin des Vizepräsidenten zusätzlich mit Leitungsaufgaben eines Obergerichts betraut und hat sich als außerordentlich belastbar und verlässlich erwiesen.“ Mit ihrer Ernennung folgt Christina Forster auf Dr. Patrick Liesching, der das Amtsgericht Kassel von Januar 2024 bis zum 31. Mai 2025 leitete und seitdem das Amt des Präsidenten des Landgerichts Fulda bekleidet.
Christina Forster wurde im Jahr 1968 in Hildesheim geboren. Nach dem Abitur im Jahr 1987 und einem zweisemestrigen Sprachenstudium absolvierte sie erfolgreich ein Studium im Fachbereich Sozialversicherung an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung. Zum Wintersemester 1991/92 nahm sie – neben einer freiberuflichen Tätigkeit als Rentenberaterin – ein Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main auf, das sie mit der ersten juristischen Staatsprüfung im Januar 1997 erfolgreich abschloss. Ihre juristische Ausbildung vollendete sie mit der zweiten juristischen Staatsprüfung in Hessen im Juni 1999, ehe sie im November des gleichen Jahres in den höheren Justizdienst des Landes Hessen eintrat. Nach Verwendungen bei der Staatsanwaltschaft Hanau sowie dem Sozialgericht Darmstadt wurde sie im Februar 2003 zur Richterin am Sozialgericht ernannt. Als solche blieb sie dem Sozialgericht Darmstadt – unterbrochen durch eine Erprobungsabordnung an das Hessische Landessozialgericht – bis zu ihrer Ernennung zur Richterin am Hessischen Landessozialgericht im August 2009 erhalten. Im Februar 2015 folgte die Ernennung zur Vorsitzenden Richterin am Hessischen Landessozialgericht. Zuletzt leitete sie dort als Vorsitzende den 9. Senat mit dem Schwerpunkt der Zuständigkeit im Unfallversicherungsrecht. Neben ihrer richterlichen Tätigkeit war Christina Forster rund 15 Jahre lang am Hessischen Landessozialgericht als Präsidialrichterin mit Aufgaben der Gerichts- und Justizverwaltung betraut. In ihre Zuständigkeit fielen unter anderem die Personalangelegenheiten des richterlichen Dienstes sowie die zugehörige Aus- und Fortbildung. Mit besonderem Engagement brachte sie sich dabei in die Ausbildung und Betreuung des richterlichen Nachwuchses in der Sozialgerichtsbarkeit ein.
HMdJ, 06.08.2025