
Hannover, 11. September 2025 (JPD) – Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass rassistische Beleidigungen gegenüber Vermietern eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen können. Mit Urteil vom 10. September 2025 wurde der Beklagten die Räumung ihres Wohnhauses in Hannover-Badenstedt auferlegt, nachdem sie den Vermieter nach Auffassung des Gerichts in menschenverachtender Weise beleidigt hatte.
Nach Angaben des Gerichts hatte der Vermieter den Vorfall im Dezember 2024 geschildert, bei dem die Beklagte ihn mit rassistischen Äußerungen wie „Ihr Kanacken!“ und „Scheiß Ausländer!“ konfrontiert haben soll. Zwei unabhängige Zeugen bestätigten die Schilderung des Vermieters. Die von der Beklagten benannte Zeugin widersprach demnach den eigenen Angaben der Beklagten, sodass das Gericht von der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung überzeugt war.
Das Amtsgericht begründete die Entscheidung damit, dass die Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht mehr zuzumuten sei. Die Kündigung sei daher gerechtfertigt, und die Beklagte sei verpflichtet, die Wohnung zu räumen und an den Eigentümer herauszugeben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb eines Monats mit der Berufung angefochten werden.