
Hannover, 14. Januar 2026 (JPD) – Das Amtsgericht Hannover hat einen heute 27-jährigen Betreiber mehrerer Corona-Testzentren wegen Betruges in acht Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Zudem ordnete das Schöffengericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 968.333,03 Euro an. Das Urteil erging am Dienstag unter dem Vorsitz eines Richters am Amtsgericht.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte der Angeklagte zwischen März und Oktober 2022 gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) eine massiv überhöhte Zahl von PoC-Antigen-Tests abgerechnet. Betroffen waren stationäre Testzentren in Hannover-Ledeburg und Groß-Buchholz sowie mobile Teststationen in Hannover, Seelze und Laatzen. Insgesamt sollen 96.702 Tests geltend gemacht worden sein, wodurch Auszahlungen in Höhe von 968.333,03 Euro erfolgten.
Gericht sieht Betrug in acht Fällen als erwiesen an
Nach Überzeugung des Gerichts waren die Abrechnungen in erheblichem Umfang unzutreffend. Der Angeklagte soll mindestens 877.058,33 Euro zu viel abgerechnet haben. In der Hauptverhandlung räumte er die Vorwürfe ein. Ergänzend vernahm das Gericht zwei Zeugen, die insbesondere den Ablauf des Ermittlungsverfahrens schilderten.
Für die einzelnen Betrugstaten verhängte das Amtsgericht je nach Schadenshöhe Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren. Aus diesen Einzelstrafen bildete das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Neben der Freiheitsstrafe muss der Verurteilte den erlangten Betrag in voller Höhe als Wertersatz zurückzahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung hatte hingegen auf eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb einer Woche mit der Berufung oder der Revision angefochten werden. Das Verfahren wurde unter dem Aktenzeichen 216 Ls 32/25 geführt.