Flixbus-Unglück auf A9: Gericht verhängt zwei Jahre Haft auf Bewährung gegen Busfahrer

Eilenburg, 13. März 2026 (JPD) Das Amtsgericht Eilenburg hat den Fahrer eines im März 2024 auf der Autobahn 9 verunglückten Fernbusses wegen fahrlässiger Tötung in vier tateinheitlichen Fällen sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung in 25 tateinheitlichen Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus. Das Urteil erging am 13. Februar 2026 (Az.: 5 Ds 500 Js 21662/24).

Nach den Feststellungen des Strafrichters verlor der Angeklagte am 27. März 2024 während einer Fahrt von Berlin in Richtung München kurzfristig die Kontrolle über den Bus. In dem Fahrzeug befanden sich neben einem Fahrerkollegen 53 Fahrgäste. Der Bus kam bei einer Geschwindigkeit von etwa 94 km/h aufgrund einer kurzzeitigen Unachtsamkeit zunächst vom rechten Fahrstreifen über den Standstreifen ab.

Gericht sieht Unachtsamkeit als Unfallursache

Das Fahrzeug geriet anschließend in eine etwa zwei Meter tiefe Böschung, begann zu schleudern und kippte nach der Kollision mit Bäumen auf die rechte Seite. Vier weibliche Insassen kamen infolge des Aufpralls ums Leben. Mindestens 25 weitere Personen wurden verletzt, einige davon schwer.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht zugunsten des Angeklagten dessen Geständnis, seine Reue sowie das Fehlen von Vorstrafen. Zudem befindet sich der Mann seit dem Unfall in psychologischer Behandlung. Strafschärfend wertete das Gericht insbesondere die gleichzeitige Verwirklichung mehrerer Tatbestände, die Zahl der Todesopfer sowie die Vielzahl teilweise schwer verletzter Fahrgäste.

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