Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden wurde am 4. Juni 2025 ein 23-jähriger Libyer durch das Amtsgericht Dresden im beschleunigten Verfahren wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. 

Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, am 3. Juni 2025 gegen 17:30 Uhr auf der Breslauer Straße in Dresden Betäubungsmittel zum Verkauf mit sich geführt zu haben, unter anderem etwa zwei Gramm Kokain und sieben Ecstasy-Tabletten. Weiterhin wurden bei ihm 540 Euro Bargeld aus vorangegangenen Drogenverkäufen sichergestellt. In der Wohnung der Mutter des Beschuldigten in Meißen wurden bei einer am 3. Juni 2025 durch die Polizei erfolgten Durchsuchung weitere 1,4 Gramm Kokain und drei Ecstasy-Tabletten sichergestellt, die der Beschuldigte dort aufbewahrt hatte. 

Der Beschuldigte wurde am 3. Juni 2025 vorläufig festgenommen und befand sich bis zum 4. Juni 2025 in Hauptverhandlungshaft. Er war noch nicht vorbestraft. 

Die sichergestellten Drogen und das sichergestellte Bargeld wurden eingezogen. 

Das im beschleunigten Verfahren erlassene Urteil ist rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft Dresden, 05.06.2025

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