Im Jahr 2024 erhielten rund 613.000 Menschen BAföG – 4 % weniger als im Vorjahr, womit die Zahl der Geförderten auf den niedrigsten Stand seit 2000 fiel. Neu eingeführt wurde die einmalige Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro, die vor allem Studierenden mit Bürgergeldbezug zugutekam.

    Im Jahr 2024 haben 612 800 Personen monatliche Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 22 800 oder 4 % weniger Geförderte als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der BAföG-Geförderten auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000, nachdem sie in den Jahren 2022 und 2023 leicht angestiegen war.

    BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger erhielten im Jahr 2024 durchschnittlich 635 Euro pro Monat, das waren 5 Euro weniger als im Vorjahr. Die Ausgaben des Bundes für die BAföG-Förderung sanken im Vergleich zum Vorjahr um 9 % oder 316 Millionen Euro auf 3,1 Milliarden Euro.

    Fast acht von zehn BAföG-Geförderten im Jahr 2024 waren Studierende

    Im Jahr 2024 waren 79 % der BAföG-Geförderten Studierende (483 800) und 21 % waren Schülerinnen und Schüler (129 000). Studierende erhielten monatlich im Durchschnitt 657 Euro an BAföG-Förderung. Bei Schülerinnen und Schülern lag der durchschnittliche monatliche Förderbetrag bei 539 Euro. Die Höhe des individuellen Förderbetrags ist unter anderem abhängig von der besuchten Ausbildungsstätte (zum Beispiel Berufsfachschule oder Hochschule), der Unterbringung (bei den Eltern oder auswärts) sowie vom Einkommen der Geförderten und ihrer Eltern.

    Weiterhin höherer Frauenanteil unter den BAföG-Geförderten

    BAföG-Geförderte waren im Jahr 2024 häufiger weiblich als männlich, typischerweise unter 25 Jahre alt und wohnten mehrheitlich nicht bei ihren Eltern. So war ähnlich wie in den Vorjahren der Frauenanteil unter den Geförderten mit 59 % größer als der Männeranteil (41 %). Zwei Drittel der Geförderten (67 %) waren unter 25 Jahre alt. 71 % der Geförderten wohnten nicht bei ihren Eltern.

    Förderung mit neuer Studienstarthilfe größtenteils aufgrund von Bürgergeld-Bezug

    Ab dem Wintersemester 2024/2025 wurde die „Studienstarthilfe“ als neues Förderinstrument im BAföG eingeführt. Dabei handelt es sich um einen einmaligen finanziellen Zuschuss zum Studienbeginn in Höhe von 1 000 Euro. Die Studienstarthilfe richtet sich an Personen unter 25 Jahren, die vor Beginn des Studiums bestimmte Sozialleistungen beziehen und sich erstmalig für ein Studium immatrikulieren. Die Förderung mit Studienstarthilfe erfolgt unabhängig von einem möglichen monatlichen BAföG-Bezug.

    Im Jahr 2024 wurden 10 700 Personen mit einer Studienstarthilfe gefördert. Der Bund wendete dementsprechend 10,7 Millionen Euro für die Studienstarthilfe auf. 

    Der Anspruch auf Studienstarthilfe begründete sich meist mit Leistungen nach SGB II („Bürgergeld“), welche 61 % der Studienstarthilfe-Geförderten vor Studienbeginn bezogen. Bei 21 % der Studienstarthilfe-Geförderten lag der Bezug von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz zugrunde, bei 16 % der Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Ähnlich wie bei den BAföG-Geförderten war der Frauenanteil unter den Studienstarthilfe-Geförderten mit 57 % höher als der Männeranteil (43 %).

    DeStatis, 01.08.2025

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