
Die Zentralstelle Staatsschutz der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg hat mithilfe des LKA Mecklenburg-Vorpommern einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen 54-jährigen deutschen Beschuldigten wegen mutmaßlicher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und des Verdachts der Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens vollstreckt.
Durchsucht wurde ein Wohnhaus im Raum Groß-Wokern (Mecklenburg-Vorpommern).
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine der Reichsbürgerszene nahestehende Gruppierung unterstützt zu haben. Diese soll sich spätestens im Januar 2022 mit dem Ziel zusammengeschlossen haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland durch ein autoritär geprägtes Regierungssystem nach dem Vorbild der Verfassung des Deutschen Reiches von 1871 zu ersetzen. Zu diesem Zweck sollen ihre Mitglieder unter anderem den Plan verfolgt haben, durch gezielte Sprengstoffanschläge auf neuralgische Punkte der Energieversorgung der Bundesrepublik Deutschland einen mehrere Wochen andauernden, bundesweiten Stromausfall herbeizuführen, um die Bevölkerung von der Berichterstattung des Rundfunks und der Presse abzuschneiden und zugleich eine Reaktion der staatlichen Sicherheitsbehörden auf den Umsturzversuch zu erschweren. Ferner soll die Vereinigung geplant haben, den damaligen Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, unter Anwendung von Waffengewalt zu entführen. Dabei soll auch die Tötung der eingesetzten Personenschutzbeamten zumindest billigend in Kauf genommen worden sein.
Nach bisherigen Erkenntnissen ist der Beschuldigte über die vorstehenden Absichten informiert gewesen, hat seine Bereitschaft zur Mitwirkung an dem Umsturz erklärt, die Organisation eines Schießtrainings angeboten und an einem Gruppentreffen teilgenommen.
Gegen weitere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der Vereinigung wurden und werden gesonderte Ermittlungs- und Strafverfahren beim Generalbundesanwalt und den Generalstaatsanwaltschaften der Länder geführt. Die vorliegende Zuständigkeit der Generalstaatsanwaltschaft Hamburg ergibt sich aus staatsvertraglichen Regelungen mit Mecklenburg-Vorpommern.
Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg, 16.06.2025