Bundesweite Razzia gegen strafbare Online-Inhalte

Wiesbaden, 25. Februar 2026 (JPD) Deutsche Strafverfolgungsbehörden haben in allen 16 Bundesländern Maßnahmen gegen strafbare Inhalte im Internet ergriffen. Die Einsätze betrafen vor allem Social-Media-Postings, die nach Prüfung als strafbar eingestuft wurden. Beschuldigte wurden vorgeladen oder aufgesucht, Beweismittel auf Smartphones gesichert, teilweise wurden auch Durchsuchungen durchgeführt. Ziel war es, die Betroffenen, teils Wiederholungstäter, auf die realen Folgen von Straftaten im Netz hinzuweisen.

Bundesweite Ermittlungen gegen politisch motivierte Kriminalität

Den heutigen Maßnahmen lagen rund 140 Ermittlungsverfahren zugrunde, die sämtliche Phänomenbereiche politisch motivierter Kriminalität (PMK) abdecken. Etwas mehr als die Hälfte entfällt auf PMK-rechts, weitere auf PMK-links, sonstige Zuordnungen sowie vereinzelt religiöse oder ausländische Ideologien. Tatbestände umfassen Volksverhetzung (§ 130 StGB), Verwenden verfassungswidriger Symbole (§ 86a StGB), Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) und Beleidigung (§ 185 StGB). Ein Beispiel ist ein Posting mit Hitlergruß und Hakenkreuzfahne.

Das Bundeskriminalamt koordinierte die Einsätze als Zentralstelle der deutschen Polizei und betreibt die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI). Über die ZMI, die Meldungen von Landesmedienanstalten und Projekten wie „REspect!“ erhält, werden potenziell strafbare Online-Inhalte zunächst geprüft, dann den örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden übergeben. Etwa die Hälfte der heutigen Verfahren basiert auf über die ZMI gemeldeten Inhalten, die erneut geprüft und gegebenenfalls zu Ermittlungsverfahren und polizeilichen Maßnahmen führten.

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