A1-Lückenschluss: Bundesverwaltungsgericht weist Klage des BUND ab
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des BUND gegen den A1-Lückenschluss in Rheinland-Pfalz abgewiesen. Der Ausbau durch ein Vogelschutzgebiet sei rechtmäßig, weil die artenschutzrechtlichen Ausnahmen aus Gründen der „öffentlichen Sicherheit“ zulässig seien. Eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof sei nicht erforderlich.