
Bonn, 26. März 2026 (JPD) Das Bundeskartellamt hat die Kooperation der EWE AG und der Telekom Deutschland GmbH in der Glasfaser Nordwest GmbH & Co. KG auf die Vereinbarkeit mit dem Kartellverbot überprüft und das Verfahren eingestellt. Die Beteiligten haben verbliebene wettbewerbliche Bedenken durch verbindliche Zusagen ausgeräumt. Glasfaser Nordwest wurde Anfang 2020 gegründet, um den Glasfaserausbau im Nordwesten Deutschlands voranzubringen, ist selbst aber nicht im Endkundengeschäft tätig.
Kartellrechtliche Bewertung und Ausbaufortschritt
Das Unternehmen stellt anderen Telekommunikationsanbietern Zugang zu seinem Glasfasernetz bereit, über den Endkunden eigene Produkte beziehen können. Bereits 2019 hatte das Bundeskartellamt das Gemeinschaftsunternehmen geprüft und Zusagen zu Mindest-Ausbauzahlen sowie diskriminierungsfreiem Netzzugang erhalten. Die aktuelle Prüfung ergab, dass diese Verpflichtungen eingehalten werden und der Glasfaserausbau im Kooperationsgebiet weit fortgeschritten ist, deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt und die ursprünglichen Ziele übertrifft.
Präsident Andreas Mundt erklärte, dass im Kooperationsgebiet eine selbsttragende Ausbaudynamik entstanden sei. Bis Ende 2026 sollen rund 90 Prozent der Haushalte und Unternehmen über Glasfaser erreichbar sein. Die Zusage, vor einem Ausbau neun Monate abzuwarten, verhindere die Blockade von Wettbewerbern und wird verlängert. Der diskriminierungsfreie Zugang zur Infrastruktur wird regulatorisch überwacht und wird von zahlreichen Unternehmen genutzt. Die neuen Zusagen gelten bis zum 31. Dezember 2030, das Bundeskartellamt behält sich eine erneute Prüfung vor.
Von der Entscheidung nicht betroffen ist das anhängige Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die fusionskontrollrechtliche Freigabe der Gründung von 2019.


