Hengeler Mueller vertritt Google: EuGH verhandelt erstmals Urheberrecht und generative KI

Luxemburg, 13. März 2026 (JPD) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich erstmals mit urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit generativer Künstlicher Intelligenz befasst. Anlass ist das Verfahren „Like Company“ (C-250/25), in dem ein ungarischer Presseverlag Google vorwirft, journalistische Inhalte unter anderem zum Training des Sprachmodells „Gemini“ und eines darauf basierenden Chatbots verwendet zu haben. Google wird in dem Verfahren von der Wirtschaftskanzlei Hengeler Mueller gemeinsam mit ungarischen Co-Counsel vertreten.

Die mündliche Verhandlung fand am 10. März 2026 vor der Großen Kammer des EuGH mit 15 Richterinnen und Richtern statt. Das Verfahren geht auf eine Vorlage des Bezirksgerichts Pest County in Ungarn zurück, das mehrere Fragen zur Auslegung des europäischen Urheberrechts klären lassen will.

EuGH soll Reichweite des Presseverleger-Leistungsschutzrechts klären

Im Zentrum der Vorlagefragen steht Artikel 15 der Richtlinie über den digitalen Binnenmarkt (EU) 2019/790. Der EuGH soll insbesondere klären, inwieweit das Leistungsschutzrecht für Presseverlage die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Systeme erfasst. Dabei geht es um das Vervielfältigungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie die Ausnahmen für Text- und Data-Mining.

Neben den Parteien nahmen auch Vertreter der Europäischen Kommission sowie mehrerer EU-Mitgliedstaaten an der Verhandlung teil. Die Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar werden für den 3. September 2026 erwartet. Das Urteil dürfte wegweisend für den urheberrechtlichen Umgang mit generativer KI und journalistischen Inhalten in der EU sein.

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