Frau aus Herne wegen IS-Tätigkeit in Irak und Syrien angeklagt

Düsseldorf, 2. März 2026 (JPD) Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung Nordrhein-Westfalen bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgericht Düsseldorf Anklage gegen eine 34-jährige Frau mit deutscher und libanesischer Staatsangehörigkeit aus Herne erhoben. Ihr wird vorgeworfen, sich zwischen September 2015 und Oktober 2017 als Mitglied des „Islamischen Staates“ (IS) betätigt zu haben, indem sie gemeinsam mit ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann in den Irak und nach Syrien reiste und sich dort der terroristischen Vereinigung anschloss. Während ihr Ehemann an Kampfhandlungen teilnahm, übernahm sie die Haushaltsführung und Betreuung der minderjährigen Kinder.

Die Angeschuldigte soll im Umgang mit Waffen geschult worden sein und zugelassen haben, dass ihre Kinder ebenfalls Waffenkenntnisse erhielten. Ferner wird ihr vorgeworfen, zwischen März und Juni 2016 vier Zahlungen in Höhe von jeweils 200 US-Dollar vom IS erhalten zu haben. Außerdem soll sie billigend hingenommen haben, dass die von der Familie genutzte Wohnung zuvor unrechtmäßig in Besitz genommen oder beschlagnahmt worden war.

Nach dem Tod ihres Ehemanns durch einen US-Drohnenangriff im Oktober 2017 verließ sie mit ihren Kindern das Kriegsgebiet und wurde in der Türkei wegen illegaler Einreise festgehalten. Im April 2018 konnte sie das Rückführungszentrum verlassen, im Februar 2019 kehrte sie nach Deutschland zurück. Die Anklage umfasst Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§§ 129a, 129b StGB) sowie Kriegsverbrechen gegen Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 VStGB), beide Delikte mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren bedroht. Die Angeschuldigte befindet sich auf freiem Fuß, das OLG Düsseldorf entscheidet nun über die Zulassung der Hauptverhandlung.

In allen Verfahrensabschnitten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.

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