
Jena, 2. März 2026 (JPD) Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Jena hat den Meta-Konzern zur Zahlung von Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen verurteilt. Ein klagender Verbraucher erhält 3.000 Euro, da der Senat die von Meta eingesetzten Business Tools als systematische, anlasslose Datensammlung bewertete, die Grundprinzipien des europäischen Datenschutzrechts verletzt.
Die Richter stellten fest, dass Meta die Internetnutzung seiner Mitglieder umfassend nachverfolgt, auch wenn Nutzer nicht eingeloggt sind oder keine Einwilligung zur Datenübermittlung gegeben haben. Erfasst werden dabei sensible personenbezogene Daten, etwa zu Gesundheitsfragen, Recherchen zu psychischen Störungen, Arztbesuchen oder Online-Apotheken.
Neben Schadensersatz muss Meta dem Kläger umfassend Auskunft über die gesammelten Daten erteilen und diese löschen. Das Gericht betonte, dass Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung in diesem Fall nicht eingehalten wurden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.




