5. August 1920 – Reichstag verabschiedet Entwaffnungsgesetz

Dem neuen Gesetz zufolge müssen sämtliche Militärwaffen in zivilem Besitz bei den Behörden abgeliefert werden. Bis Ende des Jahres werden unter anderem 2,2 Millionen Gewehre und über 78.000 Revolver und Pistolen eingezogen.

Quelle: Parlamendarium des Deutschen Bundestages – WD 1 – 3010 – 023/21

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